Richterin des internationalen Gerichtshofs aus Den Haag fordert die Rückkehr der deutschen Mädchen

Asunción: Richterin María Eugenia Giménez de Allen, Mitglied des Berufungsgerichts für Kinder und Jugendliche des Departements Central und des internationalen Gerichtshofs in Den Haag, forderte die Rückkehr der deutschen Mädchen in ihr Heimatland, die in Paraguay gesucht werden.

Sie sagte, dass in diesem Fall internationale Abkommen gelten, wenn ein Kind entführt oder illegal in einem Land zurückgehalten werde, das nicht sein gewöhnlicher Aufenthaltsort sei.

„In diesem speziellen Fall sind es die deutschen Mädchen, die in Paraguay verschwunden sind. Sie sind keine Schwestern, sie sind die Töchter eines Paares; eine von ihrer Mutter und die andere von ihrem Vater, beide haben das Sorgerecht für ihre Töchter, aber sie befinden sich in einer illegalen Situation, weil sie nicht die Erlaubnis des anderen Elternteiles haben, das Land zu verlassen und ohne den Aufenthaltsort der Mädchen zu kennen,” erklärte Giménez de Allen.

Sie fügte hinzu, dass dieser Umstand in Deutschland als Entführung bezeichnet werde, eine Straftat, die auch in Paraguay so eingestuft werden könne, “aber es ist in Paraguay keine strafbare Handlung, hier hat dies keine strafrechtliche Einstufung“, sagte Giménez de Allen.

Sie bekräftigte jedoch, dass es zwei offene Verfahren gebe, “weil es zwei Mädchen gibt, die beide einen Elternteil haben, der auf sie wartet und die Angelegenheit erst dann ein Ende findet, wenn die Mädchen gefunden werden“, behauptete Giménez de Allen abschließend.

Wochenblatt / ADN Paraguayo / La Nación

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5 Kommentare zu “Richterin des internationalen Gerichtshofs aus Den Haag fordert die Rückkehr der deutschen Mädchen

  1. In der BRD ist es so, daß nur mit der zustimmung der sorgeberechtigten Elternteile ein Reisepass ausgestellt wird. Damit liegt bereits mit der Ausstellung des Reisepass fuer die Kinder die uneingeschränkte reisefreiheit des Kindes vor, selbst wenn das Kind danach alleine und eigenmächtig reist. Das was nun stattfindet um die zwei Kinder gegen ihren Willen in die BRD zum impfen zu verschleppen sind meiner Meinung nach die typischen, hinreichend aus dem Geschichtsbuch bekannten faschistischen deutschen Methoden zur Verfolgung einer Bevoelkerungsgruppe…
    Waeren die Kinder bereits geimpft könnten sie in Paraguay auf der Strasse leben und sich aus der muelltomne ernähren aber alles waere in Ordnung und niemand in der BRD wuerde einen Finger rühren.

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  2. Solange im faschistischen Unrechtsstaat Deutschland Menschen gegen ihren Willen geimpft und damit eine schwere Körperverletzung begangen wird, die sogar unter Umständen den Tod des zwangsgeimpften zur Folge haben kann,agieren die Eltern nur im Sinne des Kindeswohls. Richter sind nur kriminelle Funktionäre der totalitären Staatsstrukturen.
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    In dem Video der Eltern der Kinder habe ich sehen können, dass es den Kindern gut geht und die Kinder auch selber nicht nach Deutschland wollen.
    Also was will diese Richterin? Die Kinder entgegen ihrem Willen und dem Willen der Eltern nach Deutschland bringen und denen da dann diese hochriskante und nicht notwendige Chemie in die Adern zu blasen.
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    Kriminelle Faschisten sind das.

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  3. Auf jeden Fall wissen wir jetzt, an wen wir uns bei Ungerechtigkeiten in diesem Land immer wenden können, denn damit hat eine Richterin des internationalen Gerichtshofs in Den Haag gezeigt, dass sie sich hier einmischen kann und hat damit einen Präzedenzfall geschaffen.

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  4. Solange die Kinder in Deutschland bei der Mutter, bzw. dem Vater lebten, hatten die anderen Elternteile kein Interesse daran, daß sie bei ihnen lebten.
    Jetzt, wo sie sie unbedingt mit der Giftplörre traktieren lassen wollen, steht die deutsche Staatsmacht voll hinter ihnen.
    Ansonsten würde sich keine deutsche Behörde um die Kinder scheren.
    Wie @Heinz bereits schrieb: wären sie bereits geimpft, dann könnten sie hier auf der Straße verrecken, ohne daß sich auch nur EIN deutscher Beamter darum scheren würde.

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