Senat passt die von mobilisierten Lehrern abgelehnte Rentenreform an

Asunción: Obwohl es sich um eine provisorische und keine endgültige Lösung handelt, beschloss der Senat am letzten Mittwoch, Änderungen an der Fassung des Reformentwurfs der Staatskasse zu verabschieden, der im Abgeordnetenhaus gebilligt worden war, aber von den seit dem Vortag mobilisierten Lehrern abgelehnt wurde.

Die Mehrheit der Senatoren, die sich in der außerordentlichen Sitzung im Kapitel „Redner” mit der Reform der Caja Fiscal befassten, waren sich einig, dass es sich nicht um eine umfassende Reform handelt und dass das Defizit eine Folge der öffentlichen Ausgaben ist. Dennoch stimmten sie zu, die in der Abgeordnetenkammer in einer außerordentlichen Sitzung ohne Konsens der betroffenen Sektoren verabschiedete Fassung abzulehnen.

Der Gesetzentwurf, der Maßnahmen zur Reform des Renten- und Pensionssystems des öffentlichen Dienstes vorsieht, wird nun an das Unterhaus weitergeleitet, das noch keinen Termin für die Behandlung des Entwurfs festgelegt hat. Die Parameter und Zahlen wurden angepasst, ohne dass dabei Nachhaltigkeit oder Universalität berücksichtigt wurden.

Die Mitglieder des nationalen Lehrerkollegiums und der öffentlichen Sicherheitskräfte müssen ihre Beiträge und ihr Arbeitsleben verlängern, um mit einer Ersatzquote von maximal 90 % in den Ruhestand zu gehen.

Während der Debatte bezeichneten mehrere Abgeordnete die Initiative als eine Anpassung, die das Defizit nur hinauszögert, sodass in einigen Jahren erneut „ein Modell, das nicht funktioniert” geprüft werden muss und wahrscheinlich in naher Zukunft das Renteneintrittsalter erneut angehoben wird. Ebenso kritisierten sie den Wirtschaftsminister Carlos Fernández Valdovinos scharf.

Zunächst verabschiedeten die Senatoren den Gesetzentwurf im Allgemeinen und begannen dann mit seiner detaillierten Prüfung.
Der Beitrag wurde auf 16 % des steuerpflichtigen Einkommens für Mitglieder in Überschusssektoren und auf 19 % für Mitglieder in Defizitsektoren (Lehrkräfte und öffentliche Sicherheitskräfte) festgelegt.

Außerdem wurde ein staatlicher Beitrag in Höhe von 10 % des steuerpflichtigen Einkommens für alle Mitglieder der staatlichen Rentenkasse festgelegt.

Für den Zugang zur regulären Rente wurde ein Mindestalter von 53 Jahren festgelegt, wobei die Ersatzquote je nach Beitragsjahren und Alter beim Zugang zur Leistung variiert.

„Frauen im nationalen Lehramt und im Hochschulbereich wird ab 25 Dienstjahren für jedes während ihrer Lehrtätigkeit geborene Kind ein zusätzliches Dienstjahr angerechnet, wobei die Anzahl der auf diese Weise angerechneten Jahre zwei lebende Kinder nicht überschreiten darf”, heißt es in Artikel 12 über die normale Rente.

Wochenblatt / Última Hora

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