Asunción: In einem Urteil wird die Entschädigung für den Tod eines Haustieres geregelt. Die Zivil- und Handelskammer des Obersten Gerichtshofs entschied, eine Entschädigung für „moralischen Schaden“ und Schadensersatz nach dem Tod eines Hundes zu gewähren.
Mit den Stimmen der Minister Eugenio Jiménez Rolón, César Antonio Garay und Alberto Martínez Simón hat die Zivil- und Handelskammer des Obersten Gerichtshofs (CSJ) zum ersten Mal im Land beschlossen, eine Entschädigung für „moralischen Schaden“ nach dem Tod eines Hundes zu gewähren.
Juan Carlos Franco Klein und Claudia Patricia Vera Sosa reichten eine Klage gegen die Tierarztpraxis La Quinta S.A. ein und verlangten Schadenersatz für den Tod ihres Hundes.
Die Zivil- und Handelskammer des Obersten Gerichtshofs entschied diese Woche in einem Grundsatzurteil, dass der Tierarzt einen Betrag von 30 Millionen Guaranies zuzüglich Zinsen sowie die entsprechenden Verfahrenskosten zu zahlen hat.
Wie ist das Tier angeblich gestorben?
In der Klageschrift gaben die Betroffenen an, dass sie ihren Hund Mia, einen Cocker Spaniel, wegen seines schlechten Atems in die Tierklinik La Quinta S.A. gebracht und dort eine Zahnsteinreinigung und ein Bad verlangt hatten.
Der Hund wurde zu diesem Zweck in der Tierklinik gelassen, aber als sie zurückkehrten, um das Tier abzuholen, wurde ihnen mitgeteilt, dass das Tier noch nicht bereit war, abgeholt zu werden, da ihm drei Zähne operativ gezogen worden waren und die Wunde sich nicht richtig geschlossen hatte.
Die Betroffenen machten geltend, dass diese Zahnextraktion nicht genehmigt war, und erhielten dann am Tag nach der Abgabe des Tieres beim Tierarzt eine telefonische Mitteilung über den Tod des Tieres, in der ihnen mitgeteilt wurde, dass der Hund möglicherweise an Leishmaniose erkrankt war.
Einzelheiten des Falles
Aus der Klinik erfuhren die Betroffenen, dass das Tier am 1. Juni 2012 um 15:00 Uhr in den Operationssaal der Tierklinik gebracht wurde.
Sie erklärten, dass die Zähne nicht entfernt wurden, sondern dass sie durch Zahnstein abgelöst wurden, der die Zahnwurzel und die Zahnkrone angriff und bei dem Tier eine Störung verursachte.
Sie stellten klar, dass der Hund nach der Zahnreinigung und anderen Ereignissen aufgrund der Blutung alle 30 Minuten zur Kontrolle der Vitalzeichen überwacht und anschließend auf die Krankenstation gebracht wurde.
Später wurde berichtet, dass das Tier am 2. Juni 2012 um 2:45 Uhr schließlich verstarb.
Die Tierarztpraxis hatte klargestellt, dass die Maßnahme im Einklang mit den tierärztlichen Protokollen stand und dass keine Fahrlässigkeit vorlag. Sie argumentierten auch, dass der Tod des Hundes durch eine Vorerkrankung, nämlich fortgeschrittenen Zahnstein und Gerinnungsprobleme, verursacht wurde.
Die Klinik vertrat die Auffassung, dass höhere Gewalt oder ein zufälliges Ereignis als Grund für den Tod des Hundes angesehen werden kann, was sie angeblich von der Haftung befreit.
Wochenblatt / Última Hora











nmp299
Wäre dies in einem normalen KKH, bei einem Menschen passiert, würde kein Hahn danach krähen.
Es tut mir leid für den Hund und auch für die Besitzer, nur Minister dafür zu bemühen. Ehrlich?
Wie viele Menschen sterben jedes Jahr an mangelnder, ärztlichen Versorgung hier im KKH, oder auch am menschlichen Versagens des Personals?
Gamma Ray
Ich habe auch das gleiche gedacht wie „nmp299“. Wenn ein Mensch zu Tode „behandelt“ wird, vorwiegend im IPS, interessiert es außer der Familie niemanden. Die privaten Krankenhäuser stehen da unter strengerer Beobachtung, weil die Patienten dort eben Geld haben.
In diesem Fall haben die Kläger wohl auch viel Geld, sonst würde so ein Fall niemals zum obersten Gerichtshof kommen. Hat ja auch nur 11 Jahre gedauert.
Jedenfalls ist es ein gutes Urteil, diese Begründungen sind ja wirklich hanebüchen. Schon klar, ein Hund stirbt wegen Zahnstein. Die haben Sch**** gebaut und sollen dafür nun bezahlen.
Wenn das beim IPS mal angewendet werden würde, würde es diese Institution schon längst nicht mehr geben.