Asunción: In einer ordentlichen Sitzung der Senatorenkammer unter dem Vorsitz von Senator Basilio Núñez wurde der Gesetzentwurf über “Schusswaffen, ihre Bestandteile, Munition und deren Bestandteile, kontrolliertes Zubehör, Sprengstoffe und pyrotechnische Artikel“ mit Änderungen angenommen.
In seiner Rede berichtete Senator Sergio Rojas, Präsident der Kommission zur Prävention und Bekämpfung des Drogenhandels sowie damit verbundener Verbrechen, dass das Projekt aus 289 Artikeln besteht, die in mehrere Kapitel unterteilt sind.
Er erklärte, dass diese Verordnung eine vollständige Änderung des Gesetzes Nr. 4036/2010 darstellt, das Schusswaffen, ihre Bestandteile, Munition und Sprengstoffe regelt. Er betonte auch, dass für die Analyse zwölf öffentliche Anhörungen unter Beteiligung verschiedener staatlicher Stellen sowie des privaten und zivilen Sektors stattgefunden hätten.
Rojas forderte, dass die Prüfung des Projekts aufgrund seines Charakters als Kodex und der zahlreichen von den Senatoren vorgeschlagenen Änderungen titelübergreifend erfolgen sollte. Zu den wichtigsten Punkten zählte er, dass der Zweck des Gesetzes und seine Grundprinzipien klar festgelegt seien, etwa die Förderung des Sports und die Rückverfolgbarkeit von Waffen.
Darüber hinaus erwähnte er, dass die Entsorgung beschlagnahmten Materials zugunsten der Sicherheitsbehörden vorgeschrieben und die Vollzugsbehörde DIMABEL gestärkt wird, die in Generaldirektion Kriegsmaterial (DIGEMABEL) umbenannt wird. Das Projekt sieht außerdem die Einrichtung des Nationalen Registers für das Tragen von Schusswaffen vor, das von der Nationalpolizei abhängig sein wird und ihre derzeitige Rolle als zuständige Behörde für die Registrierung von Personen beibehalten wird, die die gesetzlichen Anforderungen zum Tragen von Waffen erfüllen.
Zu den Anforderungen für das Tragen von Waffen gehören ein vom Gesundheitsministerium ordnungsgemäß legalisiertes ärztliches Attest über die psychophysische Eignung sowie keine Vorstrafen im Zusammenhang mit Gewalt, organisierter Kriminalität, Drogenhandel, illegalem Waffenhandel und Diebstahl.
Das Projekt klassifiziert Waffen in drei Kategorien: Klasse 1, 2 und 3. Darüber hinaus wurden Änderungen hinsichtlich der Berechtigungsausweise für die Verwendung und den Besitz von Waffen eingeführt.
Einer der am meisten diskutierten Punkte war Artikel 127, der den außergewöhnlichen Gebrauch von Schusswaffen durch Minderjährige vorsieht. Mehrere Politiker äußerten diesbezüglich Bedenken. Senatorin Yolanda Paredes schlug Änderungen vor, die vom Plenum des Senats genehmigt wurden. Diese legen fest, dass Minderjährige Schusswaffen nur an von der zuständigen Behörde genehmigten Orten, unter Aufsicht eines Erwachsenen und mit schriftlicher Genehmigung verwenden dürfen.
Bezüglich des Alters wurde an der ursprünglichen Bestimmung des Projekts festgehalten, wonach auch Minderjährige ab 14 Jahren die Nutzung von Schusswaffen für den Sport ausüben dürfen.
Schließlich wurde das Projekt mit Änderungen genehmigt und wird zur entsprechenden Behandlung an die Abgeordnetenkammer weitergeleitet.
Wochenblatt / Kammer der Senatoren / Beitragsbild Archiv