Verbotenes Linksabbiegen oder Wenden: Hohe Geldbuße droht

Asunción: Das Ministerium für öffentliche Arbeiten wies darauf hin, dass das verbotene Wenden oder Linksabbiegen in nicht dafür vorgesehenen Bereichen ein schwerwiegendes Vergehen darstellt. Die Geldbuße für Verstöße beträgt zehn Tagessätze des Mindestlohns, was 1.115.020 Guaranies entspricht.

Die Verkehrsregeln besagen eindeutig, dass Wenden oder Linksabbiegen auf Straßenabschnitten verboten sind, außer an ausgewiesenen Wendepunkten.

Diese Maßnahme, die in Artikel 61 des Nationalen Gesetzes über Verkehr und Straßensicherheit Nr. 5016/2014 vorgesehen ist, zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und gefährliche Manöver zu verhindern.

Das Missachten dieser Verbotsschilder stellt ein schwerwiegendes Vergehen dar. Die Geldbuße für einen Verstoß beträgt zehn Tagessätze des Mindestlohns, entsprechend 1.115.020 Guaranies. Neben der Geldbuße können jedoch auch andere Folgen entstehen: Ein Unfall, der den Fahrer, seine Mitfahrer oder Dritte betrifft.

Diese Einschränkungen sind nicht willkürlich. Sie sollen Unfälle an kritischen Punkten verhindern und so für die Sicherheit im Straßenverkehr beitragen.

Wochenblatt / Hoy

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3 Kommentare zu “Verbotenes Linksabbiegen oder Wenden: Hohe Geldbuße droht

  1. Es ist exakt die spanische Methode statt links abzubiegen was Verkehrs behindernd ist nach rechts abzubiegen, zu wenden und dann die Straße zu kreuzen was Verkehrs gefährdent ist . Exakt mit dieser spanischen Methode werden Unfälle verursacht. Wer wirklich Verkehrssicherheit und flüssigen Verkehr will baut Kreisverkehre

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  2. Schaut euch dieses Bild genau an, dann seht ihr, das was paraguayische Verkehrsführung ausmacht.
    1. Die beiden Verkahrsschilder verbieten „Links anbiegen“ und „Wenden“
    2. Die Schraffierungen auf der Fahrbahn weisen auf eine „Linksabbiegerspur“ hin und
    3. Die Lichtsignalanlage weist explizit (mit Zusatzleuten „ROT und GRÜN“) auf die Möglichkeit bei Anzeige von „GRÜN“ des Linksabbiegens an.
    4. Die Gegenverkehrsspuren weisen eine Linksabgiegespur aus und die Lichtsignalanlage weist ebenfalls eine Möglichkeit des „Linksabbiegens“ (ohne Fahrbahnschraffierungen) aus.

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  3. und manchmal sind die signaltafeln so gut platziert das man sie übersieht, auch schon passiert

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