Vorschlag: Gerichtsferien in Paraguay auf zwei 14-tägige Auszeiten im Jahr aufzuteilen

Asunción: Aktuell ist es so, dass im ganzen Januar eines jeden Jahres die Mühlen der Justiz quasi still stehen. Über den ganzen Monat hinweg gibt es nur eine Notbesetzung im Justizpalast und quasi alle Funktionäre der Jusdikative, ganz gleich ob Daktilografen oder Richter, alle sind im Urlaub.

Ein in die Abgeordnetenkammer eingebrachter Gesetzesentwurf sieht vor, das traditionelle System der Gerichtsferien in Paraguay zu ändern und die 30 aufeinanderfolgenden Tage Pause im Januar abzuschaffen. Der Vorschlag behält die Gesamtzahl der Tage bei, möchte sie jedoch auf zwei Zeiträume von jeweils 15 Tagen verteilen: einen Anfang Januar und einen weiteren im Juli.

Details der Initiative

Urheber: Die Initiative wurde von den Abgeordneten José Rodríguez (Hauptstadt) und Liz Acosta (Alto Paraná) eingereicht, beide Vertreter der Parteivereinigung Asociación Nacional Republicana (ANR). Zur Umsetzung schlagen sie eine Änderung von Artikel 362 des Gesetzes Nr. 879/1981 (Gerichtsverfassungsgesetz / Código de Organización Judicial) vor.

Neuregelung: Im Falle einer Verabschiedung würde die erste Gerichtspause vom 1. bis 15. Januar dauern und die zweite vom 1. bis 15. Juli stattfinden. Richter, Justizangestellte und Rechtsbeistände behielten somit ihre bisherigen 30 Tage Erholungszeit, verteilt auf zwei Abschnitte.

Begründung: Die Initiatoren argumentieren, dass ein nahezu kompletter Stillstand der Rechtsprechung über einen vollen Monat hinweg den Betrieb beeinträchtigt und zu Verfahrensverzögerungen führt. Die Aufteilung soll Unterbrechungen verkürzen, Gerichtsstaus abbauen und die Arbeitslast übers Jahr gleichmäßiger verteilen.

Ablauf und Betroffene

Verfahrensfristen: Prozessuale Fristen blieben in beiden Zeiträumen ausgesetzt, ausgenommen sind Fälle und Verfahren, die gesetzlich oder aus Gründen ihrer Natur fortgeführt werden müssen.

Notdienste: Der Oberste Gerichtshof (Corte Suprema de Justicia) müsste den Notdienst (juzgados y tribunales de turno) sowie das erforderliche Personal organisieren, um unaufschiebbare Verfahren zu gewährleisten.

Unabhängige Anwälte: Der Entwurf nimmt auch freiberufliche Rechtsanwälte in den Blick. Der lange Stillstand schadet deren Einkommen und Arbeit direkt; zwei kürzere Pausen sollen für mehr Kontinuität und geringere finanzielle Einbußen sorgen.

Erholung & internationaler Vergleich: Eine Auszeit zur Jahresmitte soll zudem die Erholung der Justizbeschäftigten verbessern, ohne die Rechtspflege zu lange zu unterbrechen. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass auch andere Justizsysteme bereits zu kontinuierlicheren Arbeitsmodellen oder aufgeteilten Gerichtsferien übergegangen sind.

Erhält der Entwurf im Kongress die erforderliche Mehrheit und wird zum Gesetz, verliert der Januar seine Monopolstellung als 30-tägige Gerichtsferien, und die Justiz Paraguays wechselt zu zwei zweiwöchigen Pausen pro Jahr.

Wochenblatt / El Nacional

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