Asunción: Auch Einwohner Paraguays ohne deren Nationalität können an Wahlen teilnehmen, erinnert die Wahljustizbehörde. Die einzige Voraussetzung um an städtischen Wahlen teilzunehmen ist der Besitz eines paraguayischen Personalausweises (cédula paraguaya). Wenn Immigranten oder Kinder von Paraguayern, die im Ausland geboren wurden, von ihrem Recht Gebrauch machen wollen Stadtratsmitglieder oder den Bürgermeister zu wählen geht dies dank dem Gesetz N° 2.193 aus dem Jahr 2003.
Nach wie vor bleibt Ausländern die Teilnahme an den Präsidentschaftswahlen verweigert. Jedoch kann man sich auch bei städtischen Wahlen als Kandidat für den Bürgermeister oder als Stadtratsmitglied aufstellen lassen. Ohne den paraguayischen Personalausweis ist in keinem Fall eine Beteiligung an einer Wahl gestattet.
(Wochenblatt / Abc)
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rundertischdgf
Das rotgrüne Milieu fordert auch in Deutschland das uneingeschränkte Wahlrecht für Ausländer. Sie versprechen sich davon, Stimmen für ihre Parteien. Deutsche Interessen interessieren die nicht.
Gruß aus Niederbayern
http://rundertischdgf.wordpress.com/
Im Vilstal ist es wieder kalt und regnerisch!
Lami
Wie in PY und anderen EU-Ländern geht es in D nur um Kommunalwahlen…
Oberpfälzer
Was hat bitte dieser Schmarrn, mit dem Bericht aus PY zu tun?
Das interessiert doch hier nicht, was irgendwelche Parteien in D vielleicht wollen. Dazu kann man Leserbriefe in Niederbayerischen Zeitungen schreiben.
Hier geht es um die Information, dass auch Ausländer in PY an Kommunalwahlen aktiv wählen und passiv gewählt werden können.
Und dies finde ich gut, dass man sich in seiner kommunalen Umgebung, wo man lebt und eventuell arbeitet politisch einbringen kann.
Dies gehört zur Demokratie.
Ermindo
Es geht in PY nicht um das uneingeschränkte Wahlrecht. Es geht um das Kommunalwahlrecht.
Das bedeutet man kann sich als Bürgermeister zur Wahl stellen !!!
Peter
Ich denke man darf wählen…..aber auch gewählt werden?????
Asuncioner
Man hätte die Wahl zwischen Pest und Cholera.