Wegen Verleumdung im Ausland Internationaler Haftbefehl ausgestellt

Asunción: Man sollte bei der Wortwahl aufpassen, wenn man sich über einen paraguayischen Staatsbürger in verleumderischer Art äußert. Zwei Sportgrößen proben den Machtkampf, wer gewinnt wird sich zeigen.

Richterin Sandra Farias ordnete in dem Fall die Ausstellung eines Internationalen Haftbefehls an, der zu der Verhaftung von Gerardo Pelusso, Ex-Trainer von Olimpia und der paraguayischen Nationalmannschaft, führen soll. Der ehemalige Nationaltorhüter José Luis Chilavert hatte Pelusso wegen Verleumdung angezeigt.

Am 19. März hätte Pelusso, der uruguaischer Staatsbürger ist, zu einer Aussage bei der Staatsanwaltschaft erscheinen sollen. Nachdem dieser der Aufforderung nicht nach kam, schritt Farias ein und beantragte den Internationalen Haftbefehl.

Bettina Legal, die Anwältin von Pelusso, erklärte, ihr Mandant sei nicht der paraguayischen Justiz unterstellt, weil die Aussagen von Pelusso während eines Aufenthalts in Kolumbien gegenüber einem uruguayischen Radiosender getätigt worden seien. Laut Legal fordere Chilavert 500.000 US Dollar als Wiedergutmachung für die Verleumdungen.

Der Fall stammt schon aus dem Jahr 2015, als Pelusso Chilavert “fettes Schwein und Schuft“ genannt haben soll. Später, nach einem starken Medieninteresse, bestätigte Pelusso seine Aussagen. Chilavert war beleidigt und entschied, eine Klage gegen den Uruguayer zu beginnen.

Wochenblatt / La Nación

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4 Kommentare zu “Wegen Verleumdung im Ausland Internationaler Haftbefehl ausgestellt

  1. Die haben anscheinend keine Ahnung was ein internationaler Haftbefehl ist. Wieder eine Lachnummer.

  2. Richterin Sandra Farias hat ihren Titel vielleicht auf dem Rummel gewonnen. Verleumdnung ist auch in Paraguay kein Offizialdelikt. Dieses fällt auch hier unter das Zivilrecht.

    1. Oh ja, hier wird alles zurecht gedreht und die unmöglichsten Anklagen konstruiert. Ich hatte vor einigen Jahren die Interessen einer Rußlanddeutschen gegenüber einer bekannten Person in Paraguay vertreten und mich für sie aktiv eingesetzt, (nicht juristisch) weil ihr ganz offensichtlich Unrecht angetan wurde. Daraufhin drohte man mir mit einer Klage wegen unbefugter Interessenvertretung, da ich hierzu kein Recht hätte. Nirgendwo im paraguayischen Gesetz ist so etwas untersagt. Doch wer das Geld und die Macht hat, der dreht sich hier wirklich alles so hin wie er will. Ich nenne das Rechtsbeugung – was anderes fällt mir dazu einfach nicht ein.