Welche Staatsangehörigkeit hat das Baby, das auf der Freundschaftsbrücke geboren wurde?

Foz de Iguazú: Die Geburt eines Babys direkt im Zollbereich der internationalen Freundschaftsbrücke bei Foz de Iguazú hat eine interessante Rechtsfrage aufgeworfen: Welche Staatsangehörigkeit erhält das Kind, dessen Eltern aus Argentinien stammen und auf dem Weg nach Ciudad del Este in Paraguay waren?

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht auf Mittwoch: Ein Ehepaar aus Argentinien, das in der Region des Dreiländerecks wohnt, wollte die Brücke überqueren, um nach Paraguay zu gelangen – dort sollte das Kind zur Welt kommen. Doch die im achten Monat schwangere Frau setzte unmittelbar nach Erreichen des brasilianischen Grenzkontrollbereichs die Wehen ein, kurz bevor sie die Brücke über den Rio Paraná überqueren konnten.

Angesichts des Notfalls bat der Fahrer die brasilianische Bundesstraßenpolizei um Erlaubnis, das Fahrzeug im ersten Kontrollbereich zu parken. Vor Ort erhielten Beamte der Zollbehörde und der Nationalgarde unter telefonischer Anleitung von Ärzten des mobilen Notdienstes SAMU Anweisungen, wie sie Mutter und Neugeborene bis zum Eintreffen des Rettungswagens erstversorgen sollten.

Beide wurden anschließend medizinisch stabilisiert und in das Krankenhaus Costa Cavalcanti in Foz de Iguazú im Bundesstaat Paraná gebracht, wo sie sich derzeit in gutem Gesundheitszustand befinden.

Brasilien: Staatsangehörigkeit nach dem „Geburtsortprinzip“

Wie brasilianische Medien berichten, wurde das Kind aufgrund der Geburt auf brasilianischem Staatsgebiet als brasilianischer Staatsbürger eingetragen. Grundlage ist das sogenannte Geburtsortprinzip (lat. jus soli), das in der brasilianischen Verfassung von 1988 festgeschrieben ist.

Das brasilianische Recht sieht vor: Jede Person, die auf brasilianischem Gebiet geboren wird, besitzt automatisch die brasilianische Staatsangehörigkeit – unabhängig von der Herkunft der Eltern. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn beide Elternteile Ausländer sind und sich im Rahmen eines offiziellen Auftrags ihres Staates in Brasilien aufhalten. Dies trifft auf den vorliegenden Fall jedoch nicht zu.

Auch die argentinische Staatsangehörigkeit ist möglich

Die Geburt und Eintragung in Brasilien schließt nicht aus, dass das Kind später zusätzlich die argentinische Staatsangehörigkeit erwirbt. Das argentinische Recht folgt dem sogenannten Abstammungsprinzip (lat. jus sanguinis): Kinder argentinischer Staatsbürger, die im Ausland geboren werden, können die argentinische Staatsangehörigkeit auf Antrag erhalten.

Und die paraguayische Staatsangehörigkeit?

Obwohl die Familie geplant hatte, sich bis zur Geburt in Paraguay aufzuhalten, erhält das Kind nicht automatisch die paraguayische Staatsangehörigkeit – da die Geburt nicht auf paraguayischem Gebiet stattgefunden hat.

Artikel 146 Absatz 3 der paraguayischen Verfassung legt fest: Als natürliche Staatsbürger Paraguays gelten Kinder, deren Mutter oder Vater paraguayisch sind und die im Ausland geboren wurden – vorausgesetzt, sie lassen sich später dauerhaft im Land nieder. Da jedoch keiner der Elternteile paraguayisch ist, findet diese Regelung keine Anwendung.

Grundsätzlich kann ein Ausländer die paraguayische Staatsbürgerschaft jedoch durch Einbürgerung erlangen, nachdem er mindestens drei Jahre lang einen festen Wohnsitz im Land hatte. Danach kann ein entsprechender Antrag beim Obersten Gerichtshof gestellt werden.

Wochenblatt / Abc Color

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