Dass ein Unternehmen aufgekauft und dann übernommen wird, ist nicht selten. In der Geschäftswelt passiert dies sogar recht häufig. Bei der Unternehmensübernahme müssen einige Dinge beachtet werden, damit keine Schwierigkeiten oder Probleme entstehen.
Was ist eine Unternehmensübernahme eigentlich?
Viele Gründer, die sich selbstständig machen wollen, stehen vor der Frage, ob sie wirklich bei null anfangen möchten oder ob es nicht besser ist, stattdessen ein bestehendes Unternehmen aufzukaufen und umzugestalten. Die Unternehmensübernahme ist dabei der Prozess, in dem das bestehende Unternehmen von einem neuen Eigentümer übernommen wird, der das Unternehmen dann anstelle der bisherigen Führung weiterführt. Oft geht ein solcher Prozess mit einer Umstrukturierung von firmeninternen Charakteristika einher. Viele Mitarbeiter fürchten bei einer Unternehmensübernahme daher um ihren Arbeitsplatz – nicht immer zu Recht, denn meist werden die Arbeitsplätze übernommen. Trotzdem müssen sich die Mitarbeiter meist auf umfassende Änderungen gefasst machen. Oft werden die Unternehmen auch familienintern übergeben. In einem solchen Fall bleiben die bisherigen Strukturen meist erhalten.
Wie erfolgt die Unternehmensübernahme?
Die Übernahme kann auf verschiedene Arten vonstattengehen. Bei allem ist es immer wichtig, dass die Übernahme von einer Anwaltskanzlei begleitet wird, die sich auf Gesellschaftsrecht spezialisiert hat, damit die Verträge keine Fehler aufweisen. Fehler in den Verträgen führen schnell zu massiven Problemen. Verschiedene Anwaltskanzleien haben sich daher auf Gesellschaftsrecht spezialisiert, so zum Beispiel dieser Anwalt für Gesellschaftsrecht in Göttingen, der über speziell ausgerichtetes Wissen verfügt. Mögliche Arten der Übernahme sind:
- Verkauf gegen Einmalzahlung
Eine gängige Art, die Unternehmensübernahme durchzuführen, ist eine Einmalzahlung zu vereinbaren und die Übergabe entsprechend vorzubereiten. Mit der Einmalzahlung gehen alle Rechte auf den neuen Eigentümer über und der alte Eigentümer erhält als Gegenleistung die vereinbarte Summe.
- Verkauf in Raten
Auch ein Verkauf mit einer Ratenzahlung ist bei einer Unternehmensübernahme möglich. In diesem Fall werden die Raten vertraglich festgehalten und die Zahlung erfolgt wiederkehrend auf das Konto des bisherigen Eigentümers, bis alle Raten abbezahlt sind.
- Schenkung
Auch eine Schenkung ist eine mögliche Übernahmeart, diese erfolgt meist innerhalb einer Familie und kommt einer vorgezogenen Erbschaft gleich.
- Erbschaft
Eine Übernahme aufgrund einer Erbschaft ist ebenfalls denkbar. Da in diesem Fall der bisherige Eigentümer verstorben ist, ist der Ablauf ein wenig anders. Statt einer Einarbeitung und einer Übergabe durch den bisherigen Eigentümer, erfolgt diese über den Notar und die Einarbeitung muss der neue Eigentümer selbst, am besten mithilfe der Mitarbeiter, vornehmen.










