Schon mal daran gedacht ein intimes Video gegen einen Ex-Partner einzusetzen?

Paraguarí: Vor einem Jahr war die Frau bei der Arbeit, als sie herausfand, dass ein intimes Video von ihr in den Whatsapp-Gruppen der Nachbarschaft in Umlauf gebracht worden war. Sie erlitt dadurch einen psychischen Schaden und musste sich in Behandlung begeben.

Aufgrund der Anzeige beim kostenfreien öffentlichen Beratungsdienst (Rufnummer 133) setzte sich die Pflichtverteidigerin Exa Gaona aus Paraguarí für Schutzmaßnahmen ein, wie die Entfernung des Materials (ein Video und Fotos) und das Verbot, intime Inhalte über die betroffene Frau zu verbreiten. Außerdem forderte sie die Übermittlung einer Kopie der Akte an die Staatsanwaltschaft und die Zahlung einer Entschädigung.

„Die drei Männer wurden zur Zahlung eines Geldbetrags in Guaraníes – auf ein gerichtlich genehmigtes Konto – als Entschädigung für den durch die Kosten der psychologischen Behandlung entstandenen wirtschaftlichen Schaden verurteilt“, teilte das Ministerium für öffentliche Verteidigung gestern mit, wo die Pflichtverteidigerin angestellt ist.

Die Anwältin Mirta Moragas vom juristischen Dienst für Frauen erklärte, wie man normalerweise vorgeht, wenn jemand intimes Material verbreitet oder damit droht: „Man kann beim Friedensgericht eine vorsorgliche Maßnahme beantragen, indem man das Gesetz über Gewalt gegen Frauen anwendet. Damit kann man die Person anweisen, die Veröffentlichung zu unterlassen oder zu löschen (…), aber das führt nicht zu einer direkten Entschädigung“.

Normalerweise wird in Zivilprozessen eine Entschädigung erwirkt. Und auf strafrechtlicher Ebene könne man auch klagen, sagte er.

Pandemie löst Sexting aus

Während der Coronavirus-Pandemie erhielten die Fachleute des juristischen Dienstes für Frauen mehrere Konsultationen zu dieser Art von Ereignissen.

„In diesem Zusammenhang gab es viele Fälle von Drohungen oder der Verbreitung intimer Bilder ohne Zustimmung, was gemeinhin als ‚Pornorache‘ bezeichnet wird“, so Moragas. Kostenlose Beratung erhalten Sie auch unter der Telefonnummer (0983) 217-273.

Wochenblatt / Extra

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4 Kommentare zu “Schon mal daran gedacht ein intimes Video gegen einen Ex-Partner einzusetzen?

  1. Klammeraffe Muss

    „Pflichtverteidigerin Exa Gaona aus Paraguarí setzte sich für Schutzmaßnahmen ein, wie die Entfernung des Materials (ein Video und Fotos) und das Verbot, intime Inhalte über die betroffene Frau zu verbreiten. Außerdem forderte sie die Übermittlung einer Kopie der Akte an die Staatsanwaltschaft und die Zahlung einer Entschädigung.“, jä, abe, für what braucht es dazu noch eine Pflichtverteidigerin? (das ist vermutlich so gemeint, dass sich die arme Frau keinen Anwalt leisten kann, wozu ihr hiesig Vollprofi-Prästeinzeitpolizei und -justiz geraten hat, um nicht selbst den Finger rausi nehmen zu müssen, so ist sie zu Derechos del Pueblo, wo es kostenlose Anwälte ohne Befugnis gibt [können keinen Prozess anstreben, wozu hierzulande zwingend Anwälte nötig sind]). Für „das Verbot, intime Inhalte über die betroffene Frau zu verbreiten“ müssen sich in zivilisierten Ländern keine Anwälte einsetzen! Ist ja schon von gesetzeswegen verboten. Da nimmt mal der Staatsanwalt von sich aus den Finger rausi und die Sache wird ihrer gerechten Sache zugeführt. Hierzulande ist die Rechtsstaatlichkeit auch nur auf dem Papierchen aufgedruckt, mit welchem deinen Müll abfackeln kannst.

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  2. Schlimme Sache sowas. Allgemein wird Persönlichkeitsschutz hier mit Füßen getreten, vor allem über Videos oder Fotos um andere Mitmenschen lächerlich zu machen. Diese P*rnobilder sind natürlich noch eine Stufe schlimmer. Der dumme Paraguayer kennt die als allgemein „Goldene Regel“ bezeichneten Satz
    „Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst“ nicht.
    Bei verbalen Attacken kann man sich ja noch wehren, wenn jemand im Hinterhalt ein Video von einem macht ohne dessen Kenntnis und das weiterverbreitet, kann man nichts machen, da bekanntlich hier jeder Dreck binnen Minuten viral geht.
    Die asozialen Medien können Menschen psychisch vernichten.

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  3. Hippolyt David

    Im Fall Bredow veröffentlicht die Fiscalia und das Ministerio Publico intime Fotos, die aus dem Archiv des Arztes geraubt wurden, der als Unschuldiger nichts mit dem Verbrechen zu tun hat, und den sie als Bauernopfer verurteilen wollen. Sie behaupten, es handele sich um intime Fotis des Arztes, den sie damit lächerlich machen und diskriminieren wollen.
    In Wirklichkeit stammen die Fotos aus dem Archiv des Arztes, in dem anonymisierte Daten und Fotos von Operationsergebnissen der Patienten aufbewahrt wurden, die im Rahmen von dessen Doktorarbeit nachuntersucht wurden.
    Streng genommen ist das sexueller Missbrauch sowohl des böswillig anschuldigten Arztes als auch von dessen Patienten.

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