Ypané: Das aufsehenerregende Vorgehen der Polizei, bei dem ein Mann und eine Frau mitten beim Geschlechtsverkehr im Auto gestört und dann verhaftet wurden, hat weitere Auswirkungen. Der Kommandeur der Nationalpolizei, Carlos Benítez, will neue Fehler dieser Art zu vermeiden und sich mit Juristen beraten.
Nach der Verhaftung eines Bolt-Fahrers zusammen mit einem 20-jährigen Mädchen in Ypané wegen angeblicher unsittlicher Entblößung durch sexuelle Handlungen in einem Fahrzeug auf einer dunklen Landstraße, analysierte der Kommandant der Nationalpolizei, Carlos Benítez, die Handlungen der Beamten der Polizeiwache Potrerito.
Er behauptete, dass die Beteiligten nicht in böser Absicht gehandelt hätten, da sie aufgrund einer vorherigen Anzeige gehandelt hätten und eine Überprüfung durchführen wollten.
Wenige Minuten vor der Verhaftung des Mannes und der Frau hatten die Beamten die Meldung erhalten, dass es einen Entführungsfall gegeben habe, und sie führten vorsorglich eine Überprüfung durch. „Es wurde zunächst geprüft, ob die junge Frau mit dem 22-jährigen Mann gezwungen wurde oder ob sie ihr Einverständnis gegeben hat.“
Er stellte klar, dass die Polizei sich immer an die Verfassung halten will und dass sie anerkennt, dass das Auto ein Privatgrundstück ist, „aber da, wo das Fahrzeug war, das auf der Straße stand, konnten sie handeln und die Staatsanwaltschaft informieren, was passiert ist.“
Auf der Grundlage dieser Erfahrung sagte Kommandeur
„Ich muss zugeben, dass wir auf der Grundlage dieser Erfahrung eine neue Richtlinien haben werden, weil es immer diese Art von Handlungen geben wird und wir die individuellen Freiheiten nicht beeinträchtigen wollen“, sagte Benítez.
Er fügte hinzu, dass man nach anderen Vorgehensweisen suchen werde, wenn sich diese Art von Fehlern wiederholen sollte. „Wir werden eine Arbeitsgruppe einrichten, um diese Debatte zu erörtern, und wir werden sehen, was die Rechtsexperten uns raten.
Was das StGB sagt
Die Verhaftung beruhte auf der Tatsache, dass eine exhibitionistische Handlung durchgeführt wurde. Im Strafgesetzbuch sind die Fälle aufgeführt, in denen dieser Straftatbestand erfüllt ist.
Artikel 132 – Unanständige Handlungen. (1) Wer obszöne Handlungen vornimmt, die die Schamhaftigkeit von Personen in einer Weise verletzen, die geeignet ist, Dritte in relevanter Weise zu stören oder zu beleidigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wochenblatt / Abc Color













Land Of Confusion
Nie im Leben glaube ich, dass die Polizei in diesen Fällen die „Privatsphäre“ zukünftig respektieren wird. Das ist nur Schönwettergeschwafel. Ausgehend, dass im Auto fremdgevögelt wird, kann man hinterher die Beteiligten um Schmiergeld erpressen, damit sie nicht verhaftet werden und der Fall publik wird.
zardoz
Und Exhibitionismus gilt ja auch nur für Männer. Also ist mir schon so gut wie klar wie es weitergeht. Alles andere wäre reiner Zufall. Soviel dann zu Statistiken.