Asunción: Die neuen Personalausweise (Cedulas), die von der Identifizierungsabteilung der Nationalpolizei ausgestellt werden, enthalten bereits einen Nachweis, ob es sich bei der Person um einen Organspender handelt.
Damit kommen sie einem 2012 erlassenen Gesetz nach, das “die Eingabe der Blutgruppe, die Bedingung eines freiwilligen Spenders von Organen oder Gewebe, vorsieht.“
Seit Juli 2023 gelten die neuen Personalausweise mit Chip der polizeilichen Ausweisabteilung, die unter anderem den Nachweis einer Organ- und Gewebespende enthalten.
Im oberen rechten Teil des Dokuments erscheint unter dem Ablaufdatum das Wort: “Spender“; Wenn die Person zustimmt, wird unten das Wort “Ja“ geschrieben, und wenn der Benutzer seine Ablehnung einer Organspende erklärt hat, wird dies mit dem Wort “Nein“ vermerkt.
Auf diese Weise werden die Verfahren für Menschen erleichtert, die auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen.
Nach Angaben der Einrichtung handelt es sich dabei um Personen, die volljährig sind. Ausgenommen sind Personen mit Behinderungen und Minderjährige.
Die Bürger erklären sich bereit, zum Zeitpunkt der Erneuerung oder bei der Anforderung ihres Ausweisdokuments Spender zu sein. Wenn Sie einer Spende widersprechen, erhalten Sie ein Formular, auf dem der Status “Nichtspender“ vermerkt ist und das dann auf Ihrem Personalausweis erscheint.
Die Formulare sind auch auf der Website des Nationalen Instituts für Ablation und Transplantation (INAT) verfügbar und können dort vorab ausgefüllt werden, bevor man sich an die Identifizierungsabteilung wendet.
Kommissar León Almirón, Rechtsberater der Identifizierungsabteilung, erklärte, dass die genaue Zahl der Paraguayer, die als Spender registriert sind, vom Institut INAT verwaltet wird.
„Die Identifizierungsabteilung informiert sie alle 48 Stunden über die Anzahl der Personen, die sich registrieren“, fügte er hinzu.
Im August 2023 genehmigte die Abgeordnetenkammer einen Erklärungsentwurf, der die Nationalpolizei dazu auffordert, in den Personalausweis einen Vermerk einzufügen, der den Inhaber als Organspender qualifiziert.
Das oben genannte Gesetz sieht die Aufnahme des Vermerks “Organ- und Gewebespender“ in den Personalausweis vor, um Hindernisse und Hindernisse zu beseitigen, die bei der Anwendung der Regelung entstehen.
Wochenblatt / Ultima Hora














c-team
Wichtig:in der Praxis betrifft dies hier wohnenden Ausländer (noch) nicht da bislang an Ausländer nur die alte Cedula Form ohne Chip ausgegeben werden..Wer andere Infos hat bitte gerne mitteilen.