Noch bis morgen Zeit, ohne Bußgeld Arbeitnehmer anzumelden und sich als Arbeitgeber zu registrieren

Asunción: Noch bis morgen ist Zeit, dass Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmer sich in das offizielle Register des Arbeitsministeriums eintragen lassen um ein Bußgeld ab dem 1. Januar 2025 zu vermeiden.

Das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit (MTESS) gab in einer Presseerklärung bekannt, dass ab dem morgigen Dienstag, dem 31. Dezember, die Frist für die Arbeitslegalisierungskampagne gemäß den Bestimmungen der Resolution Nr. 1043/2024 ohne Bußgelder abläuft. Innerhalb dieser Frist kann die Eintragung in das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Register sowohl für die Hauptniederlassungen als auch für ihre Zweigstellen reguliert werden.

Wenn der Eintrag in die Liste erfolgt, werden Daten wie Eintritt und Kündigung von Arbeitnehmern, Urlaub, Abmahnungen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten usw. wie im Dekret Nr. 1989/2024 festgelegt gespeichert.

Mit diesem vom Präsidenten der Republik, Santiago Peña, am 27. Juni unterzeichneten Dekret wurde der Prozess der Vereinfachung und Modernisierung der Verfahren zur Eintragung in das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Register eingeleitet, wodurch Doppelbeschäftigung vermieden und der Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber verringert wurde.

Einer der Vorteile der staatlichen Maßnahme besteht darin, dass Arbeitgeberregistrierungen und Mitteilungen über Eintritte und Kündigungen von Arbeitnehmern an die Sozialversicherungsanstalt (IPS) automatisch an das Ministerium MTESS gemeldet werden, wodurch der Arbeitsformalisierungsprozess optimiert wird.

Durch die Systemintegration registrieren sie mehr als 20.000 neue Arbeitgeber

Durch die Vereinfachung der Verfahren, die Integration von Systemen, den Einsatz von Technologie und Modernisierung sowie die neuen Regeln und Vorschriften konnten in diesem Jahr mehr als 20.000 neue Arbeitnehmer im Arbeitsministerium registriert werden, das sind 190 % mehr als im Jahr 2023. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass viele Immobilienbesitzer ihre Hausangestellten oder Gärtner offiziell anmeldeten und somit jetzt auch als Arbeitgeber geführt werden.

Auf diese Weise werde eine umfassende, an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes angepasste Lösung angeboten, ergänzt das Arbeitsministerium.

Wochenblatt / IP Paraguay

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