Staatsanwaltschaft legt Berufung ein gegen Freispruch eines Radiologen ein, dem sexueller Missbrauch wehrloser Menschen vorgeworfen wird

Ciudad del Este: Staatsanwältin Olga Patricia Melgarejo legte Berufung gegen das Urteil des Gerichts ein, das einen Radiologen, der wegen sexuellen Missbrauchs wehrloser Menschen angeklagt war, von der Schuld freisprach.

Dabei handelt es sich um José María Quiroz Gallardo, der bereits eine zehnjährige Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verbüßt. Im neuen Fall wurde er jedoch freigesprochen und die Staatsanwaltschaft legt nun Berufung gegen diese Entscheidung ein.

Dem Hintergrund zufolge ereignete sich der Vorfall am 14. November 2022 im Röntgenraum des Instituts für soziale Sicherheit (IPS) von Ciudad del Este, wo der Angeklagte in seiner Eigenschaft als Radiologe eine Minderjährige im Alter von 17 Jahren begrapscht haben soll und es zu sexuellen Übergriffen gekommen wäre.

Die mündliche Verhandlung endete mit dem Freispruch des Angeklagten, da das Gericht, bestehend aus den Richtern Margarita Martínez, Diego Duarte und Gloria Vera, der Ansicht war, dass die Tat nicht bewiesen sei.

Staatsanwältin Melgarejo behauptet jedoch, dass das Gericht Fehler bei der Auslegung von Artikel Nr. 130 des paraguayischen Strafgesetzbuchs gemacht habe, der das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs wehrloser Menschen charakterisiert.

Bei der öffentlichen Darstellung berücksichtigte das Gericht nicht, dass die Minderjährige aufgrund ihres Alters und ihre kognitiven Einschränkungen nicht über die volle Fähigkeit verfügt habe, über die ihr auferlegten Handlungen zu entscheiden oder sich wirksam dagegen zu wehren.

Ebenso behauptet sie, dass die Richter übersehen hätten, dass das Opfer im Vergleich zum Angeklagten, der eine Vertrauens- und Autoritätsposition innehatte, einer Machtungleichheit unterlag.

Melgarejo fordert das Berufungsgericht auf, das Urteil und die Wehrlosigkeit des Opfers neu zu bewerten.

Sie verlangt außerdem, dass die gegen das Urteil eingelegte Berufung für zulässig erklärt und der zugunsten des Angeklagten ergangene Freispruch aufgehoben wird.

Die Namen der Minderjährigen sowie der Eltern werden gemäß Artikel Nr. 29 des Kinder- und Jugendgesetzes weggelassen, der die Veröffentlichung von Daten verbietet, die die Identifizierung von Kindern als Opfer oder Täter ermöglichen.

Wochenblatt / Ultima Hora

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