Asunción: Staatsanwältin María Isabel Arnold vertrat die Staatsanwaltschaft im mündlichen Prozess wegen Zuhälterei und sexuellem Missbrauch von Kindern, der mit einem Urteil für drei der Angeklagten endete.
Dies stellt einen äußerst wichtigen Präzedenzfall für die paraguayische Justiz in Fällen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und Ausbeutung von Straßenkindern dar, die die Verletzlichkeit des Opfers erheblich beeinträchtigen, wie sie betonten.
Manuel Simberli wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu 22 Jahren Haft und Ninfa Ramona Servín Valdez wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Zuhälterei zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Wegen der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht wurde die Mutter des betroffenen Kindes nach geltendem Rechtsrahmen zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt, da sie wusste, dass ihr Kind in Gefahr war, aber nichts unternommen hat, um dies zu melden. noch um es zu schützen.
Den Hintergrundinformationen zufolge handelt es sich bei dem Opfer um ein 12-jähriges Mädchen, der auf der Straße Süßigkeiten verkaufte und angab, dass die inzwischen verurteilte Servín sie sexuell missbraucht habe, indem sie Bilder mit pornografischem Inhalt gemacht habe. Darüber hinaus bot sie Fernfahrern sexuelle Beziehungen mit dem Mädchen an.
Die Staatsanwaltschaft wurde auf diese Situation der Verletzlichkeit aufmerksam und zum Zeitpunkt der Intervention wurde bestätigt, dass das Mädchen obdachlos war und das Kind sowohl von der von der Staatsanwaltschaft identifizierten Frau namens Valdez als auch von Simberli sexuell unterworfen wurde.
Wochenblatt / adn digital / Beitragsbild Archiv
zardoz
Wie immer: Die Mutter müsste die längste Strafe bekommen weil sie nichts getan hat. Ein Anruf hätte genügt. 3 Jahre, die sie eh nicht absitzt, ist typisch für die Frauenförderjustiz mit Quoten Staatsanwältin.
Wieso der Mann 22 Jahre bekommt und die Frau 13 für das selbe oder sogar mehr?, brauchen wir gar nicht mehr fragen.
Der Fairness halber sollte aber auch noch Information zum Vater des Mädchens kommen. Wohnt er in der Nähe?, nutzt er Besuchsrecht? Dann hätte auch er ein Körnchen Verantwortung.
Zu guter letzt: Welchen Beweis gab es hier jetzt? Aussage des Mädchens oder gibt es hier medizinischen Befund?