Fast gratis zum Ehe-Aus: Staat übernimmt Anwaltshonorare bei Scheidungen

Asunción: Die staatliche öffentliche Verteidigung bietet ab sofort kostenlose Unterstützung bei Scheidungsprozessen an. Dies ermöglicht es Bürgern, ein Scheidungsverfahren ohne die üblichen Anwaltskosten durchzuführen. Interessenten müssen hierfür ihre Mittellosigkeit nachweisen und Zeugen benennen, die ihre wirtschaftliche Situation bestätigen.

„Die Dienstleistung an sich ist für das Scheidungsverfahren kostenlos. Man muss jedoch klären, dass eine Scheidung in der Regel auch ein zweites Verfahren nach sich zieht: Die Auflösung der ehelichen Gütergemeinschaft“, erklärte die Pflichtverteidigerin Nilda Recalde gegenüber dem Sender 101.3 FM.

Falls diese Gütertrennung noch nicht erfolgt ist, wird auch dieses Verfahren eingeleitet. „Die Auflösung der Gütergemeinschaft erfordert jedoch eine Pflichtveröffentlichung in einer Zeitung. Diese Kosten (ca. 350.000 Guaranies) müssen vom Nutzer selbst getragen werden. Das Honorar des Verteidigers hingegen ist komplett gratis“, stellte sie klar.

Dauer und Ablauf

Der Prozess kann entweder im gegenseitigen Einvernehmen oder durch eine ordentliche Klage erfolgen. Die Dauer beträgt zwischen drei und vier Monaten, wobei es bei einer vorherigen Einigung schneller geht.

„Wenn keine Einigung erzielt wird, kann eine Partei die andere unabhängig davon verklagen. Die gesetzlichen Scheidungsgründe sind festgelegt, und das Verfahren wird als ordentliche Klage geführt“, erklärte die Anwältin weiter.

Voraussetzungen für den Service

Das Angebot deckt sämtliche Anwaltshonorare ab, ist jedoch an Bedingungen geknüpft:

-Mittellosigkeit: Die Person muss nachweislich über geringe finanzielle Mittel verfügen.

-Insolvenzverfahren: Dies wird durch ein kurzes Verfahren festgestellt, bei dem zwei Zeugen über die wirtschaftliche Lage des Antragstellers aussagen müssen.

-Wer bereits eine Gütertrennung hinter sich hat, muss lediglich die Scheidung beantragen.

Für eine erste Orientierung wird empfohlen, sich direkt an die Büros der öffentlichen Verteidigung zu wenden oder die Kurzwahl 133 anzurufen.

Wochenblatt / La Nación / Beitragsbild Archiv

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