Asunción: Die Strafkammer des Berufungsgerichts (Dritte Kammer) hat das Urteil für nichtig erklärt, welches den Journalisten Carlos Granada in Untersuchungshaft hielt. Granada war zuvor wegen sexuellen Missbrauchs, Nötigung und sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt worden.
Die Berufungskammer hob die Entscheidung auf, die den Verbleib von Carlos Granada in Untersuchungshaft angeordnet hatte. In einem vorangegangenen Prozess war bewiesen worden, dass Granada mehrere Journalistinnen der Mediengruppe Albavisión sexuell belästigt und genötigt hatte.
Ein anderes Strafgericht muss nun eine neue Anhörung zur Überprüfung der Maßnahmen anberaumen, um zu entscheiden, ob Granada weiterhin im Gefängnis bleibt oder nicht, berichtete Liz Acosta, Journalistin bei der Zeitung Ultima Hora.
Das Berufungsgericht gab der Beschwerde des Anwalts Álvaro Arias statt, der den Angeklagten vertritt. Damit wurde der Beschluss vom 27. Februar 2026 für null und nichtig erklärt, der vom Strafgericht der Hauptstadt unter dem Vorsitz der Richterin Cándida Fleitas sowie den Richtern Manuel Aguirre und Sonia Beatriz Villalba erlassen worden war.
Begründung des Gerichts
Die Richter der Kammer berücksichtigten, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Zudem hat Granada bereits mehr als sechs Monate in Haft verbracht, was der Mindeststrafe für die bewiesenen Taten entspricht. Daher sei die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft nicht rechtmäßig, wie der Sender NPY berichtete.
Granada befand sich bereits zwischen November 2022 und Februar 2023 in Untersuchungshaft und stand danach unter Hausarrest. Im November 2025 kehrte er schließlich ins Gefängnis zurück. Rechnet man diese Zeiträume zusammen, kommt das Gericht zu dem Schluss, dass er die als Minimum geltenden sechs Monate bereits weit überschritten hat.
Die Verurteilung zu 10 Jahren Haft besteht weiterhin, ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren wird fortgesetzt.
Wochenblatt / Ultima Hora














