Asti: Es handelt sich um eine Quermyelitis – eine seltene, mit bleibender Beeinträchtigung einhergehende Erkrankung des Nervensystems. Ein Gericht erkannte einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und der aufgetretenen Erkrankung.
Impfstoffe auf Basis der Boten‑Ribonukleinsäure (mRNA) haben in den vergangenen Jahren das Gesundheitswesen verändert: Sie verhinderten, dass die Corona‑Pandemie noch mehr Todesopfer forderte, und erst vor Kurzem wurde bekannt, dass diese Wirkstoffe möglicherweise auch dazu beitragen können, das Überleben bei bestimmten Krebserkrankungen zu verlängern. Hinter diesen positiven Entwicklungen verbirgt sich eine neue Technologie, die jedoch nicht frei von Risiken und offenen Fragen ist. Bisher hatte der Hersteller nur einzelne Fälle von Herzmuskelentzündungen anerkannt.
Wie die Zeitung Clarín bereits berichtete, hatte der wichtigste Hersteller dieser Impfstoffe, das Unternehmen Pfizer, vor einigen Wochen Ergebnisse zahlreicher Studien zum häufigsten – wenn auch nach wie vor seltenen – unerwünschten Effekt veröffentlicht: der Herzmuskelentzündung. Nun liegt ein Gerichtsurteil zu einer weniger bekannten möglichen Folge des Impfstoffs vor: Es wurde ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und der Entstehung einer Quermyelitis festgestellt, die zu Nervenschäden führt.
In diesem Fall erging das Urteil zugunsten einer 52‑jährigen Inhaberin eines Tabakladens, die heute nicht mehr gehen kann und Anspruch auf Entschädigung hat. Der Vorfall spielt sich in Italien ab, wo ein erstinstanzliches Gericht diesen kausalen Zusammenhang zwischen der Corona‑Impfung und den erlittenen Nervenschäden anerkannte.
Das Urteil des Gerichts in Asti in der Region Piemont ist bislang einzigartig. Es erging gegen das italienische Gesundheitsministerium, das den Antrag auf Entschädigung zuvor im Verwaltungsverfahren abgelehnt hatte. Nun wurde das Ministerium verpflichtet, den Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Gesundheitsschaden anzuerkennen und eine entsprechende Entschädigung zu zahlen.
Das Gericht hatte zwei unabhängige Sachverständige beauftragt – wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtet –, die einen solchen Zusammenhang bestätigten. Die Entschädigung erfolgt nicht als einmalige Zahlung, sondern in Form einer monatlichen Leibrente in Höhe von 3.000 Euro.
Nach den vorliegenden Angaben erkrankte die Frau nach der Impfung mit dem Präparat Comirnaty an einer Quermyelitis. Diese Erkrankung war bereits während der Phase‑3‑Studie des AstraZeneca‑Impfstoffs im Verlauf der Pandemie aufgetreten. Es handelt sich um eine seltene neurologische Störung, bei der sich das Rückenmark auf einer oder beiden Seiten entzündet und häufig die Myelinschicht schädigt, die die Nervenfasern umgibt. Typische Symptome sind Schwäche in Armen und Beinen, Empfindungsstörungen wie Kribbeln, Taubheitsgefühl, Schmerzen oder eine herabgesetzte Schmerzwahrnehmung sowie Funktionsstörungen der Blase oder des Darms.
Wie aus dem Urteil hervorgeht, traten die ersten Beschwerden bei der Frau auf, nachdem sie im April 2021 zwei Impfdosen erhalten hatte. Am 10. Februar 2022 wurde sie im Krankenhaus von Orbassano bei Turin mit der Diagnose „Verdacht auf entzündlich bedingte Rückenmarksentzündung“ aufgenommen.
Entschädigung durch den Staat
Im Entlassungsbericht vom 17. Februar hielt der behandelnde Arzt fest: „Ein auslösender Einfluss der Impfung kann nicht ausgeschlossen werden.“ Aufgrund dieses Vermerks stellte die Frau einen Antrag auf Entschädigung beim Staat, woraufhin ein Gerichtsverfahren gegen das Gesundheitsministerium und die italienische Arzneimittelbehörde AIFA eingeleitet wurde.
„Das Gericht stützte sich auf die Bewertungen unparteiischer Sachverständiger, die einen sehr starken kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem erlittenen schweren Gesundheitsschaden feststellten“, erklärte einer der Anwälte der Klägerin, Stefano Bertone. Seine Kollegin Chiara Ghibaudo ergänzte: „Die dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen sind erheblich – man muss nur bedenken, dass die Frau nicht mehr selbstständig gehen kann. Die Entschädigung durch den Staat wird ihr zumindest einen Teil des erlittenen Leids abgelten.“
Das Gericht sah auch den kurzen Zeitabstand zwischen der Impfung und dem Auftreten der Symptome als entscheidendes Indiz für seine Entscheidung an. Das Urteil ist vom 26. September datiert, wurde jedoch erst einige Tage später veröffentlicht. Es beruft sich zudem auf Daten der AIFA, die bis zum Jahr 2022 insgesamt 593 Fälle von Quermyelitis nach einer Impfung verzeichnete – davon 280 im Zusammenhang mit mRNA‑Impfstoffen.
„Es wurden einzelne Fälle festgestellt, bei denen sowohl Impfstoffe mit abgetöteten Erregern als auch solche auf mRNA‑Basis zu akuten demyelinisierenden Erkrankungen des Rückenmarks führten, wie zum Beispiel Multipler Sklerose oder Optikusneuromyelitis“, erläuterte Bertone.
Der Anwalt wies zudem auf eine Mitteilung der Europäischen Arzneimittel‑Agentur (EMA) hin: Der zuständige Ausschuss habe alle weltweit verfügbaren Informationen ausgewertet und sei „auf Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dem Schluss gelangt, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den Impfstoffen und der Quermyelitis zumindest als plausibel anzusehen ist“.
Wochenblatt / Clarín















