Asunción: Der Gesetzesentwurf zur Vereinfachung der einvernehmlichen Scheidung hat nach einer öffentlichen Anhörung mit Beteiligung von Abgeordneten, Richtern, Anwälten und Fachleuten erneut eine Debatte im Kongress ausgelöst. Alle Beteiligten sind sich einig, dass das geltende Verfahren modernisiert, günstiger gestaltet und der Zugang zu diesem Recht für Tausende von Personen erleichtert werden muss – viele warten seit Jahren auf die rechtliche Auflösung ihrer Ehe.
Die Initiative wurde von der Senatorin Lilian Samaniego eingebracht und erhält Unterstützung von Abgeordneten verschiedener politischer Richtungen. Sie sieht eine Änderung des Gesetzes N° 45/91 über die rechtswirksame Scheidung vor, um für Paare, die sich einvernehmlich trennen wollen, ein schnelleres und kostengünstigeres Verfahren zu schaffen.
Samaniego erläuterte während der Anhörung, dass die Regelung nur dann zur Anwendung kommen soll, wenn beide Partner der Scheidung zustimmen, es keine ungelösten Fragen im Zusammenhang mit minderjährigen Kindern gibt und kein gemeinsames Vermögen aufgeteilt werden muss. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, wird das Verfahren weiterhin nach den geltenden Vorschriften abgewickelt.
Ein zentrales Ziel des Vorhabens ist es, den Bürgern die uneingeschränkte Ausübung ihrer zivilen Rechte zu ermöglichen – ohne langwierige und teure Verfahren. Viele Paare lebten bereits seit Jahren getrennt, könnten aber wegen der hohen Kosten und der komplizierten Abläufe ihre rechtliche Situation nicht klären, so die Abgeordnete.
Eine weitere Änderung betrifft die Veröffentlichung des Scheidungsurteils: Die dafür vorgesehene Frist, die derzeit bis zu 60 Tage dauern kann, soll deutlich verkürzt werden, um das Verfahren insgesamt zu beschleunigen.
Samaniego wies zudem Kritik zurück, wonach die Initiative einen Konflikt mit der katholischen Kirche darstelle. Sie betonte, dass der Entwurf ausschließlich zivilrechtliche Aspekte regele. Religiöse und standesamtliche Eheschließungen gehörten zu unterschiedlichen Rechtsbereichen; das Vorhaben ziele lediglich darauf ab, die in der Verfassung verankerten Rechte zu gewährleisten. Sie habe zudem bereits Gespräche mit Vertretern der Kirche geführt, um den Inhalt der Reform zu erläutern.
Die Senatorin teilte zudem mit, dass der Vorschlag auch bei Alberto Martínez Simón, Richter am Obersten Gerichtshof, auf positive Resonanz gestoßen sei – dies sei besonders wichtig, da jede Verfahrensänderung direkte Auswirkungen auf die Arbeitsweise der Justiz habe.
Einigkeit herrschte bei der öffentlichen Anhörung vor allem in der Frage der hohen Kosten: Die Abgeordnete Johanna Ortega kritisierte, dass die rechtliche Auflösung einer Ehe oft ein Vielfaches teurer sei als deren Schließung.
In diesem Sinne erklärte auch die Richterin Vivian López, dass das geltende Gesetz keine ausdrückliche Regelung der Verfahrenskosten enthalte. Daher werde eine ältere Vorschrift angewendet, die einen Betrag in Höhe von 70 Mindesttageslöhnen vorsieht – das entspricht etwa 7 Millionen Guaraní. Die Gesetze müssten sich an gesellschaftliche Veränderungen anpassen und auf die aktuellen Lebensverhältnisse der Bürger eingehen, so die Richterin.
Die Anwältin Eliana Amarilla sprach sich ebenfalls dafür aus, die Anwaltsgebühren im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren zu begrenzen. Nach den Diskussionen bei der Anhörung könnten die Kosten künftig auf etwa 1,5 Millionen Guaraní festgesetzt werden – zuzüglich Gerichtsgebühren und weiterer gesetzlich vorgesehener Abgaben.
Statistische Daten, die bei der Veranstaltung vorgestellt wurden, belegen eine steigende Nachfrage nach solchen Verfahren: Zwischen 2022 und 2023 gingen mehr als 14.000 Scheidungsanträge ein, davon über 7-für einvernehmliche Trennungen. Im Jahr 2024 lag die Zahl erneut bei rund 15.000 Verfahren, derzeit sind etwa 18.000 Anträge noch nicht entschieden.
Der Gesetzesentwurf war zuvor im Senat zurückgestellt worden. Die breite Zustimmung bei der öffentlichen Anhörung hat die Diskussion jedoch neu entfacht – es geht um die Aktualisierung einer Regelung, die seit mehr als dreißig Jahren unverändert gilt und nach Ansicht der Befürworter nicht mehr den heutigen Bedürfnissen der paraguayischen Gesellschaft entspricht.
Wochenblatt / El Nacional














