Nur mit Zustimmung der Kunden: Wie Banken künftig Einsicht in Steuerdaten erhalten

Asunción: Die nationale Steuerbehörde DNIT beschleunigt den Zugriff auf Bankbewegungen von Steuerzahlern. Das dürfte wohl bald Auswirkungen auf viele Steuerzahler haben.

Auf die Frage, ob der neue Mechanismus eine flächendeckende Kontrolle jeder einzelnen Überweisung von Steuerzahlern bedeute, wies Óscar Orué diese Auslegung zurück. Er erklärte, dass keineswegs jede Kontobewegung individuell überprüft werden solle. Vielmehr geht es darum, das Profil des Steuerzahlers und seine gewöhnlichen Transaktionsvolumina zu analysieren, sobald eine Steuerprüfung eingeleitet wird.

„Es ist nicht so, dass jede Bewegung überprüft wird. Es wird das Profil jedes Steuerzahlers betrachtet“, betonte er. Das Kriterium bestehe darin, das finanzielle Verhalten mit den gegenüber der Steuerbehörde gemachten Angaben zu vergleichen. Sollten auffällige Diskrepanzen bestehen, könne der Steuerzahler die Herkunft dieser Transaktionen im Rahmen der Betriebsprüfung erklären und von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machen.

Die Nationale Behörde für Steuereinnahmen (DNIT) und der Bankenverband von Paraguay treiben eine Vereinbarung voran, um einen Mechanismus zum Informationsaustausch zu etablieren. Dies soll der Steuerbehörde einen schnelleren Zugriff auf die Bankbewegungen der Steuerzahler ermöglichen.

Der Leiter der Behörde DNIT, Orué wie eingangs erwähnt, erläuterte gegenüber einem Radiosender, dass das Abkommen zwei Wege des Informationsaustauschs vorsieht. Einerseits können Banken gegebenenfalls Einsicht in Steuererklärungen – wie Einkommen- oder Mehrwertsteuer – erhalten, jedoch ausschließlich dann, wenn der Steuerzahler dem ausdrücklich zustimmt. „Geben sie die Genehmigung nicht, haben die Banken keinen Zugriff auf diese Daten“, stellte Orué klar.

Andererseits wird die Behörde DNIT eine technologische Plattform zur Verfügung stehen, die über ein Web-Service direkt mit den Banken vernetzt ist. Ziel ist es, dass die Steuerbehörde im Rahmen eines Kontrollverfahrens Informationen über Bankbewegungen von Steuerzahlern schneller anfordern und empfangen kann.

Orué hob hervor, dass dieser Zugriff auf Bankdaten keine neue Befugnis darstellt. Die seit 2020 geltende Gesetzgebung erlaube der Steuerbehörde bereits den Zugriff auf Bankdaten für steuerliche Ermittlungen. Was sich mit dem neuen System primär ändert, sind der Ablauf und die Geschwindigkeit, mit der die Informationen beschafft werden. „Heute kann die Behörde DNIT auf alle Bankbewegungen aller Steuerzahler zugreifen“, so Orué. Die neue Plattform werde dieses Verfahren lediglich beschleunigen.

Bezüglich der Tatsache, dass eine Finanzbewegung nicht zwangsläufig ein steuerpflichtiges Einkommen darstellt – etwa bei Überweisungen zwischen Familienmitgliedern, der Rückzahlung eines Darlehens oder dem verspäteten Eingang bereits versteuerter Gelder –, wies Orué darauf hin, dass die Analyse stets unter Berücksichtigung des Gesamtprofils und der Durchschnittswerte des Steuerzahlers erfolgen müsse. Ein einmaliger Zahlungseingang, der das gewohnte Finanzverhalten einer Person nicht wesentlich verändert, gelte nicht automatisch als Indiz für eine Steuerhinterziehung.

Abschließend betonte Orué, dass der Zugriff auf diese Daten innerhalb der DNIT keineswegs allen Mitarbeitern offensteht. Nur bestimmte Beamte hätten entsprechend ihren spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten Zugang zu diesen Informationen. „Wir können lückenlos nachverfolgen, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat“, versicherte der Behördenleiter.

Wochenblatt / Ultima Hora / Beitragsbild Archiv

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