Vor der Trauung: Katholische Kirche nutzt Facebook zur Bedenkenprüfung bei Brautpaaren

Fernando de la Mora: Eine jahrhundertealte Tradition der katholischen Kirche hat den Weg in die sozialen Netzwerke gefunden und sorgt im Internet für Erstaunen: Eine Pfarrei aus der Stadt Fernando de la Mora veröffentlicht regelmäßig Porträts von Paaren, die sich trauen lassen möchten, auf ihrer offiziellen Facebook-Seite.

Damit verbindet die Kirchengemeinde eine ungewöhnliche Bitte an die Öffentlichkeit: Die Nutzer sollen mitteilen, ob ihnen konkrete Gründe bekannt sind, die gegen eine Eheschließung sprechen.

Kanonisches Aufgebot im digitalen Zeitalter

Bei diesem Schritt handelt es sich um die moderne Umsetzung des klassischen kirchlichen Aufgebots. Durch dieses Verfahren stellt die katholische Kirche vor der Eheschließung sicher, dass die Verlobten alle Ehevoraussetzungen erfüllen und keine kanonischen Hindernisse vorliegen.

Die Veröffentlichung der Fotos verfolgt einen klaren Zweck: Personen aus dem Umfeld der Verlobten, die von Umständen wissen, die eine kirchliche Hochzeit verhindern könnten, werden aufgefordert, sich vertraulich an das Pfarrbüro zu wenden.

Drei Monate Prüfung vor dem Altar

Der zuständige Pfarrer Victor Luis Cabañas stellte klar, dass sich das Verfahren keineswegs auf das Posten von Fotos im Internet beschränkt. Demnach durchlaufen alle Paare eine rund dreimonatige Ermittlungs- und Vorbereitungsphase. In diesem Zeitraum werden Dokumente geprüft, Hintergründe zusammengetragen und die rechtliche Machbarkeit der Trauung analysiert.

Die Maßnahme stützt sich direkt auf das Kirchenrecht der katholischen Kirche (Codex Iuris Canonici). Dieses schreibt vor, dass vor jeder Trauung zweifelsfrei feststehen muss, dass der gültigen und rechtmäßigen Eheschließung nichts im Wege steht. Das Gesetz sieht das Aufgebot ausdrücklich vor und verpflichtet die Gläubigen dazu, dem Pfarrer bekannte Ehehindernisse zu melden. Was auf viele Social-Media-Nutzer wie eine Bloßstellung der Verlobten wirken mag, stellt für die Kirche somit eine notwendige rechtliche Absicherung dar.

Vom Aushang am Schwarzen Brett zum Facebook-Feed

Der wesentliche Unterschied zur Vergangenheit liegt im gewählten Medium. Während das Aufgebot früher als Aushang in der Gemeinde oder durch Verlesung im Gottesdienst erfolgte, erreichen die Ankündigungen über die sozialen Medien ein ungleich größeres Publikum.

Die digitale Strategie fügt sich nahtlos in das Medienprofil von Pfarrer Cabañas ein. Der Geistliche engagiert sich seit Langem in der Evangelisierung über das Fernsehen und digitale Plattformen. Er ist zudem Gründer der Medieninitiative Ñandejára Ñe’ê, die religiöse Inhalte über moderne Kommunikationskanäle verbreitet.

Die Pfarrei betont, dass es bei der Aktion keineswegs darum geht, die Paare durch die Netzgemeinde bewerten zu lassen. Es geht ausschließlich darum, relevante rechtliche oder persönliche Hindernisse im kirchlichen Rahmen zu prüfen.

Welche Gründe können eine kirchliche Hochzeit verhindern?

Das katholische Kirchenrecht kennt eine Reihe von Ausschlusskriterien für eine gültige Eheschließung. Dazu gehören unter anderem:

-Bestehendes Eheband: Eine noch rechtsgültige vorherige kirchliche Ehe eines der Partner.

-Verwandtschaftsverhältnisse: Enge blutsverwandte oder angeheiratete Beziehungen zwischen den Brautleuten.

-Fehlende Weihedispensen oder andere kirchenrechtliche Auflagen.

Ziel der dreimonatigen Nachforschungen ist es, genau diese Fragen im Vorfeld zu klären. Das soziale Netzwerk dient dabei als erweiterter Arm der Kirchengemeinde, um vor dem Gang an den Altar die entscheidende Frage zu beantworten: Gibt es ein rechtliches Hindernis, das dieser Trauung entgegensteht?

Wochenblatt / El Nacional / Beitragsbild Archiv

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