Ana Lucina Giménez hatte am 29. Oktober 2009 einen Unfall auf der Avenida Fernando de la Mora, bei dem sie mit einem Motorradfahrer zusammenstieß. Die Verkehrsgerichtsstelle von Asunción erstellte einen Strafbescheid über 154.818 Guaranies, wegen Verstoßes gegen den Artikel 118 der Straßenverkehrsordnung.
Giménez legte Beschwerde ein, doch der Bescheid wurde von der Stadtverwaltung bestätigt. Die Autofahrerin focht die Gebühr beim Rechnungshof (Tribunal de Cuentas) an. Am 5. November 2012 bestätigte dieser das Strafmaß und wies den Einspruch der Frau zurück.
Neben den 154.818 Guaranies sollte sie nun noch das Honorar des Anwaltes des Stadtverwaltung übernehmen, welches mit 11.480.040 PYG, zuzüglich 10% Umsatzsteuer, also 1.148.004 Guranies, festgesetzt wurde.
Giménez nahm sich einen eigenen Anwalt, dieser brachte den Fall vor ein Strafgericht in Asunción und argumentierte, der Rechnungshof der Gemeinde habe ein verhältnismäßiges Maß bei der Honorarfestlegung überschritten.
Schließlich berieten drei Richter im Ministerrang über den Fall, die sich über die Beurteilung des Falles nicht einig wurden. Nach einer 2:1-Abstimmung wurde das Honorar des Anwaltes der Stadt auf 287.001 PYG, zuzüglich Umsatzsteuer, insgesamt 315.701 Gs., korrigiert.
Quelle: Última Hora










Christian
Na da siehst man mal genau, dass diese Anwälte hier raffgierig sind und ihre Gehälter auswürfeln. „Ach, dieer Klient sieht potent aus, dem berechne ich mal ein paar Milliönchen mehr“, aber wie wir alle wissen: Anwälte hier arbeiten nur für sich selbst, man kann sich einen Solchen echt sparen, aufs Ergebniss hat dieser definitiv keinen Einfluss, denn das wird vorher gegen Bakshisch ausgeklüngelt. Wer da voher genug legt, kann sogar die Strafe der Gegenpartei bestimmen, ist echt so!
Wolfgang
Man kann ihn sich sparen, das ist wohl war! Aber es gibt hier Situationen, da ist er zwingend vorgeschrieben vom Gesetz. Ein Fall ist der, wenn man als Angezeigter, Beschuldigter bei der Staatsanwaltschaft geladen wird. Man kann sich hier nicht selbst vertreten- Geschaeftemacherei!
G.H.
Man bekommt nach Abschluss eines Falles ,trotz vielfacher mündl.und schriftlicher Aufforderung ,noch nichtmal eine Abrechnung der gezahlten Anwaltsgebühren ! Also Alles “ Schwarzgeld “ an der Steuer vorbei und das Finanzamt kontrolliert nicht , womit der Wohnpalast , der Merzedes ,die Estanzia usw. bezahlt wurde ???????