Tote werden “wiederbelebt“

Fehler können überall passieren. Wenn aber ein Totenschein ausgestellt wurde und diese Person noch am Leben ist gestaltet sich das Prozedere der Wiederbelebung etwas schwierig.

Wer nun glaubt, dass so ein Fall einmalig ist, kann sich irren. Es kam schon häufiger zu solchen “Irrtümern“. Ein aktueller Fall passierte am 1. Oktober. Dabei kam es zu einem Unfall mit einem Motorradfahrer und zwei Fußgängern. Eine Person, die gerade die Straße überqueren wollte, starb bei dem Zusammenstoß. Der Fahrer des Zweirads wurde schwer verletzt und kam in ein Krankenhaus von Asunción. Die Polizei fand bei allen Personen Ausweispapiere. Fälschlicherweise wurde der zweite Fußgänger, der bei dem Unfall nur leicht verletzt wurde, für tot erklärt. Vorgestern nun meldete er sich bei der Ausweisbehörde und stellte die Sache richtig.

Der Direktor vom Zivilregister, José Cogliolo, erklärte, solche Fehler würden zwar selten auftreten, kämen aber in Einzelfällen vor. „Die Polizei muss die Staatsanwaltschaft über den Sachverhalt informieren. Dann werden Ermittlungen aufgenommen. Durch den Abgleich von Fingerabdrücken wird dann die Person wiederbelebt“, erklärte Cogliolo. Er fügte weiter an, das Prozedere sei kostenlos aber notwendig für den oder die Betroffenen.

Sie könnten sonst keine Reisen vornehmen oder andere geschäftliche Tätigkeiten vornehmen. Sobald die Sterbeurkunde für ungültig erklärt ist, erscheint die Person in der Regel wieder im zivilen Register. Die Cedula muss nicht erneuert werden sondern hat weiterhin ihre Gültigkeit.

Quelle: ABC Color

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2 Kommentare zu “Tote werden “wiederbelebt“

  1. Viel dramatischer ist, wenn sich missgünstige Deutsche aus Neid dazu hinreissen lassen, andere deutsche Retner für tot zu erklären und sich dann über deren Einstellung der Rentenzahlungen amüsieren, alles schon dagewesen!

  2. Ja. Oder man unterschlägt den Todesfall und kassiert die Rente weiter. Alles schon da gewesen. Leider