Pavão Auslieferung kommt ins Stocken

Asunción: Noch gestern Morgen wurde mit Fanfaren die Auslieferung des Drogenbarons Jarvis Chimenes Pavão nach Brasilien verkündet. Gestern Nachmittag kam ein heftiger Dämpfer.

Da den Brasilianer, der in Paraguay wegen Geldwäsche unter luxuriösen Umstanden einsaß, noch eine Haftstrafe von 17 Jahren und 8 Monaten in seinem Heimatland absitzen muss, ist eine Auslieferung notwendig. In Paraguay hat er seine Strafe verbüßt.

Für den morgigen Donnerstag wurde die Auslieferung angesetzt. Schon seit Monaten gab es Gerüchte zu Ausbruchsplänen, da Pavão um alles in der Welt seine Auslieferung verhindern will. Laut seiner Anwältin, Laura Casuso, wartet der Tod in Brasilien auf ihn.

Cresencio Ocampos, ein Richter aus San Estanislao (San Pedro) gab jedoch einem Habeas Corpus Gesuch statt, was die Auslieferung von Jarvis Chimenes Pavão unterbindet. Der Staatsanwalt für internationale Angelegenheiten, Manuel Doldan, sieht den Richter als geschmiert an und zweifelt an seiner Kompetenz. Das Magistergericht soll schleunigst dieses Urteil aufheben, damit die Auslieferung doch noch zustande kommt. Sollte dies nicht umgehend der Fall sein, wird Pavão wegen Verbüßung seiner kompletten Strafe womöglich noch freigelassen.

Richter Ocampos, der seine Entscheidung, ob bindend oder nicht, an alle wichtigen staatlichen Institutionen weiterleitete, nahm sich nach seinem Urteil kurzfristig Urlaub und ist nicht mehr zu erreichen.

In Deutschland können die „Habeas-Corpus-Garantien“ von Art. 104 des Grundgesetzes durch Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden, weil sie grundrechtsgleiches Recht sind. Mehrtägiger Freiheitsentzug unterliegt dem Richtervorbehalt. Die „Habeas-Corpus-Rechte“ waren schon in die Weimarer Verfassung aufgenommen worden.

Wochenblatt / Abc Color

CC
CC
Werbung

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kommentare themenbezogen sind. Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein bei den Verfassern, die sachlich und klar formulieren sollten. Kommentare müssen in korrekter und verständlicher deutscher Sprache verfasst werden. Beleidigungen, Schimpfwörter, rassistische Äußerungen sowie Drohungen oder Einschüchterungen werden nicht toleriert und entfernt. Auch unterschwellige Beleidigungen oder übertrieben rohe und geistlose Beiträge sind unzulässig. Externe Links sind unerwüscht und werden gelöscht. Beachten Sie, dass die Kommentarfunktion keine garantierte oder dauerhafte Dienstleistung ist. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Speicherung von Kommentaren. Die Entscheidung über die Löschung oder Sperrung von Beiträgen oder Nutzern die dagegen verstoßen obliegt dem Betreiber.

4 Kommentare zu “Pavão Auslieferung kommt ins Stocken

  1. Ob der Richter nun geschmiert wurde oder nicht ist eigentlich Wurst!
    Ganz Unrecht dürften die Anwälte mit den Habeas-Corpus-Garantien nicht haben.
    In den Kreisen ist m,an schneller in die Kiste, den letzten Ruhemöbel, als er in Brasilien seine Zelle betretten hat.

  2. die Richter hier sind austauschbar, man findet immer einen, der das Richtige ??? macht
    Wenns mal nicht so ganz rund läuft, dann macht der honorige Herr halt mal Urlaub

  3. Auch wenn sie Jarvis Chimenes Pavão nach der Auslieferung umnieten, ist doch egal, wieviel hat er schon auf dem gewissen?