Verlassene Gebäude vor der Enteignung

Asunción: Der Stadtrat Hugo Ramirez (ANR) unterbreitete gestern einen Vorschlag, bei dem Häuser und andere verlassene Gebäude im Mikrozentrum von Asunción enteignet werden sollen.

Ramirez fügte an, es gebe wertvolle und historische Objekte, die als Erbe der Hauptstadt von Paraguay gelten würden und endlich dauerhaft genutzt werden müssen.

Gemäß dem Vorschlag des Stadtrates soll die Enteignung so erfolgen, dass die Flächen zu einem öffentlichen Gemeindeland werden. „Im Allgemeinen zeigen die Häuser Zeichen der Gewalt, wie zerbrochene Türen, Fenster und Glasscheiben“, sagte Ramirez.

Er schlug weiter vor, Häuser und Land zu konditionieren, um so mindestens einen Parkplatz für Autos zu ermöglichen. Die Gemeinde von Asunción ist aber verpflichtet, wenn ein Eigentümer von solchen verlassenen Gebäuden ermittelt und enteignet wird, diesen nach dem Artikel 109 der Stadtverordnung zu entschädigen.

Wochenblatt / ABC Color

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6 Kommentare zu “Verlassene Gebäude vor der Enteignung

  1. Ahh…. Enteignung mal wieder, ja, man lässt nichts aus um sich zu bereichern am Eigentum Anderer?

  2. Das muss ich jetzt bejahen, eine gute Idee.
    Denn solche verlassene Häuser gibt es mehre in Asuncion.
    Das sind Schandflecke für die Umgebung. Ist doch besser sie werden Renoviert oder eben abgerissen, und den Platz kann wieder genutzt werden.

    1. Heute die verlassenen Häuser, morgen ein „falsch“ gestrichenes Haus. Solange es einen selbst nicht betrifft, ist es wohl egal. Rechtauf Eigentum und Schutz desselben – ist wohl überholt.

    2. einerseits hast Du Recht, wer sich nicht kümmert, müsste enteignet werden, aber die Stadt pflegt diese Grundstücke auch nicht, sondern verkauft diese überteuert weiter, darin liegt das Problem. Desweiteren ist das Problem, weil ich mein Grundstück, vielleicht wegen Auslandstätigkeit, für 1 oder mehrere Monate zurück lassen muss, und irgend ein Stadtrat oder Politiker ist scharf darauf, enteignet werde. Das ist die andere Seite der Medallie

  3. Vulkanischen Akademie der Wissenschaften

    Das kommt ganz auf die Umsetzung an. Wenn es nur wieder darum geht, dass sich ein paar Amigos, Tios und Hermanos bereichern, dann nein.
    Woher soll so ein Politiker auch ein Vorgehen in diesem Fall planen können? Vielleicht hat er das aber auch in seinen vier Stunden täglich Grundschule gelernt?

  4. Grundsätzlich bin ich gegen eine entschädigungslose Enteignung. Hier aber ist das nicht vorgesehen. Die Stadtverwaltung ist verpflichtet, den Eigentümer eines eines zu entenden Hauses zu entschädigen. Der Einwand von Eggi ist natürlich vollkommen berechtigt. Die Stadtverwaltung wird natürlich nicht etwa dieses Haus teurer verkaufen, das reißt sich dann schon ein Stadtbediensteter, der zum städtischen Grundbuch Zugang hat, unter den Nagel, um das Geschäft selbst zu machen.