Ein Paar Worte zu dem Yacyretá Protokoll

Asunción: Paraguay erkennt Restschulden von 4,084 Milliarden US-Dollar für den Bau und den Betrieb des zweistaatlichen Wasserkraftwerkes an und gibt grünes Licht für weiteren Ausbau.

Woher stammen die Zahlen? Auf welcher Grundlage kam man zu dem Ergebnis? Diese Fragen werden nie gestellt oder besser gesagt nie von Regierungsseite beantwortet. Man spricht von einer historischen Verhandlung, von einem tollen Ergebnis für Paraguay, doch die Grundlage fehlt. Aus der Sicht vieler wird andersherum ein Schuh daraus.

Wenn man bedenkt, dass Argentinien den Bau des Staudammes vorfinanzierte und es schlechthin als das Monument der Korruption gilt, was auf den Baupreis bezogen wurde, jedoch 80% vom überschwemmten Gebiet des Stausees paraguayisches Territorium ist, kann man von Gleichstand sprechen. Außerdem gibt es keine legale Grundlage worauf Argentinien seine Rechnung für paraguayische Schulden aufbaute. Man ließ sie fiktiv nur steigen, bis ein Präsident eines Tages einen Wert mit Rabatt akzeptiert. Dass jedoch Argentinien Paraguay für das überschwemmte Gelände etwas schuldig ist, kam nie zur Sprache.

Als letztes Druckmittel stand immer noch die Bebauung des Seitenarms Aña Cua zur Debatte, für die erst grünes Licht gegeben werden sollte, nachdem die Schuldenverhandlung für beiden Seiten ein akzeptables Maß erreicht haben. Leider ließ Präsident Cartes dies gleich mit einfließen.

Yacyretá hat ganz besonders für Argentinien große Bedeutung, da im Vorjahr ganze 98,87% des erzeugten Stromes ins Nachbarland flossen. Im Jahr 2015 nutzte Paraguay noch 13% der Energie, jetzt, trotz neuer 500 kV Leitung sieht es danach aus, als ob diese überflüssig ist.

Wochenblatt

CC
CC
Werbung

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kommentare themenbezogen sind. Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein bei den Verfassern, die sachlich und klar formulieren sollten. Kommentare müssen in korrekter und verständlicher deutscher Sprache verfasst werden. Beleidigungen, Schimpfwörter, rassistische Äußerungen sowie Drohungen oder Einschüchterungen werden nicht toleriert und entfernt. Auch unterschwellige Beleidigungen oder übertrieben rohe und geistlose Beiträge sind unzulässig. Externe Links sind unerwüscht und werden gelöscht. Beachten Sie, dass die Kommentarfunktion keine garantierte oder dauerhafte Dienstleistung ist. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Speicherung von Kommentaren. Die Entscheidung über die Löschung oder Sperrung von Beiträgen oder Nutzern die dagegen verstoßen obliegt dem Betreiber.

4 Kommentare zu “Ein Paar Worte zu dem Yacyretá Protokoll

  1. Entweder alles erbärmliche Dilletanten oder mit dieser angeblichen Restschuld Paraguays werden gewaltige Summen in dunkle Kanäle geleitet, was absolut nichts ungewöhnliches wäre.

  2. Der ganze Vertrag stinkt doch zum Himmel.Genau genommen wer alles für jede Seite mal Aufrechnet kommt schnell zu den Schluss das hier gut geschmiert wurde.Der ganze Vertrag stellt eine Straftat dar, Untreue zum Nachteil des paraguayischen Staats.jeder der in aus gearbeitet hat,gehört eingesperrt. Der Vertrag gehört sofort Annuliert!
    Hier werden sich einige der alten Regierung noch mal richtig die Taschen mit diesen Abschlussgeschenk gefüllt haben!

    1. Es ist bedenklich: Eine wertvolle Absichtserklärung, welche sich auf eine Lösung statt auf Probleme konzentriert wird von beiden Vorkommentatoren als : „… alles erbärmliche Dilettanten …“ und “ … der ganze Vertrag stinkt zum Himmel …“ qulifiziert.

      22 Jahre und 7 Präsidenten/Regierungen (paraguayische nota bene) nach der NR 92 nimmt die Regierung Cartes im 2014 das Heft an die Hand, regelt bereits in der NR 14 die Mitverwaltung und legt schliesslich 2017 eine sehr gute Absichtserklärung (Cartes-Macri) vor, bei welcher die Schulden der EBY gegenüber Argentinien von gut 19 auf nur noch knapp 4 Milliarden USD reduziert werden, zudem noch Tariferhöhungen für Argentinien und eine Entschädigung von knapp einer Milliarde USD an Paraguay für (80%!) überflutete Gebiete (Punkt welcher im ursprünglichen Vertragswerk nicht erwähnt war) festleg.