Rückspiegel und festes Schuhwerk nur für Autofahrer

Asunción: Die Straßenpatrouille sieht sich nicht im Stande Motorradfahrer anzuhalten und sie für das Fehlen von Rückspiegel oder Fahren in Flip Flops mit einem Bußgeld zu belegen. Die rechtliche Grundlage fehlt.

Während Autofahrer, also Fahrern von Fahrzeugen mit vier Rädern gesetzlich vorgeschrieben wird zwei Rückspiegel zu haben sowie in mit festen Schuhen zu fahren, haben Motorradfahrer diese Auflagen nicht.

Auch wenn es scheint, dass Polizisten gänzlich den Willen verloren haben Verkehrsverstöße zu ahnden ist es in diesem Fall sogar nicht möglich. Denn wo eine gesetzliche Grundlage fehlt, und dass weiß dann nicht nur der Uniformierte, kann man auch keine Bestrafung einleiten.

Aus diesem Grund bitten wir sie sich nicht der Problematik anzunehmen oder aufzuregen bis es die Politiker tun, denn erst diese müssen das Verkehrsgesetz auf den neuesten Stand bringen, damit eventuell ein Polizist sich genötigt fühlt zu handeln.

Wochenblatt / Última Hora

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4 Kommentare zu “Rückspiegel und festes Schuhwerk nur für Autofahrer

  1. Christian2005

    Rechtsfreier raum, wie schon immer gesagt, da verklagen Arbeiter ihre deutschen Chefs, nicht weil die schlecht bezahlt wurden oder keine Vergünstigungen bekommen haben, sondern weil sie ein gieriger Anwalt dazu gebracht hat?

  2. also dem beitragsbild zu folgen hätte ich den lieben motorrad fahrer halt wegen 2 verstößen gleich mal das moto konfisziert, weil keiner der beiden hat eine chaleca um, ab 2 verstößen können sie das fahrzeug bis zur bezahlung still legen …. das sind auch ein paar hunni die dem typen da weh tun, egal mit oder ohne flip flop … und wenn das rücklicht vermutlich auch nicht funktioniert gleich den 3 verstoss … das summiert sich dann so auf ´ca 1 million und übersteigt vermutlich den wert des vehikels

  3. Das ist das gleiche mit Ampeln bei rot ueberfahren und contra mano das gilt nur fuer autofahrer aber nicht fuer motorradfahrer

  4. Kapuzinermönchen

    Man kann auch im Zoo Frankfurt Anhängerkupplungen und Parkverbotsschilder in den Affenkäfig werfen, auch wenn in erwähnter Gegend das Verkehrsgesetz auf den neuesten Stand ist, dennoch sollte man sich dadurch nicht erhoffen, dass man von Affenkäfig zu Bananastan einen Unterschied feststellt, trotz Affenpolizei würden die Kapuzinermönchen trotzdem die Anhängerkupplung über das Nummernschild anbringen, denn wer zuerst da war war halt zuerst da und auch im Parkverbot ihr Dreirad abstellen, da mach schon zu fett ist um über die Straße in die Fressbude zu laufen. Dennoch immer freundlich-intelligentes Grinsen, was man von 40-jährigen Kapuzinermönchen auf dem geistig-kognitiven Stande von 4-jährigen worüber nach auch keine Unterschied zu Bananastan feststellen kann.