Teilzeitbeschäftigte erhalten keine Rente

Asunción: Pedro Halley, Leiter für Beitragszahlungen in der Sozialversicherungsanstalt IPS, sagte, seine größte Besorgnis über die Teilzeitbeschäftigung bestehe darin, dass die Arbeitnehmer niemals in den Ruhestand treten können, da es keine vorgeschriebene Altersgrenze gebe.

Das Teilbeschäftigungsgesetz wurde vom Nationalkongress gebilligt und nur die Verkündung der Exekutive ist erforderlich.

Halley betonte, dass seine größte Sorge auf der Tatsache beruhe, dass die Gesetzesvorlage keine Altersgrenze festlege. Beispielsweise hatte er vorgeschlagen, eine Teilbeschäftigung nur bis zu dem 28. Lebensjahr zuzulassen. „Wenn man sein ganzes Leben lang nur halbtags beschäftigt ist, wird dieser Arbeitnehmer niemals in den Ruhestand gehen, da er nicht zu dem Betrag beiträgt, der erforderlich ist, um eine Rente zu bekommen“, erklärte er.

Zum anderen sprach er von der Angleichung des Gehalts der Hausangestellten an den Mindestlohn. An dieser Stelle sagte Halley, dass die größte Herausforderung für die Anstalt IPS darin bestehe, die verschiedenen Arbeitsstellen zu verfolgen, an denen ein Hausangestellter beschäftigt ist, um zur Versicherung beizutragen.

„Das klassische Modell der monatlichen Anstellung wird verschwinden, außer in der oberen Gesellschaftsschicht, wie Hausarbeit immer existieren wird, aber jetzt in anderer Form. Drei Stunden hier und drei Stunden woanders. Für uns liegt die Herausforderung darin, herauszufinden, wo die Hausangestellten arbeiten, um eine sogenannte Schwarzarbeit zu unterbinden“, sagte Halley.

„Wir müssen Mechanismen implementieren, die die Berechnung des Beitrags und den Beitrag zur Sozialversicherung erleichtern“, argumentierte er weiter, da der Arbeitnehmer an jedem Ort, an dem er arbeitet, einen Beitrag zum IPS leisten muss.

Wochenblatt / ABC Color

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1 Kommentare zu “Teilzeitbeschäftigte erhalten keine Rente

  1. Christian2005

    Hahahaha, ich schmeiss mich weg. So ist das, wenn man in einem völlig unkontrollierten Land sowas einführen möchte.