Ärger wegen Kontrollen der städtischen Verkehrspolizei in Loma Plata

Loma Plata: Angesichts der beharrlichen Behauptung von Bürger aus der eingangs erwähnten Stadt über die Intervention der städtischen Verkehrspolizei in Gebieten außerhalb des Stadtgebiets gab die Verwaltung eine Erklärung ab.

Seit einiger Zeit führt die Verkehrspolizei von Loma Plata Kontrollen auf Straßen außerhalb des Stadtgebiets durch. Im Zuge dessen kam es deshalb zu Beschwerden von Bürgern, weil sie auf Privatstraßen des Genossenschaft Chortitzer unterwegs waren.

Erst vor ein paar Tagen und auf Wunsch der Stadtverwaltung, die sich zu der Richtlinie der Kooperative mit diesem Thema geäußert hat, gab es nun Zustimmung vom Vorstand der Genossenschaft Chortitzer für die moralische Unterstützung des Bürgermeisters Walter Stoeckl.

Auf diese Weise regelt die Stadtpolizei den Verkehr im gesamten Bezirk Loma Plata, einschließlich des 23 km langen Abschnitts der Hauptzufahrt zur Stadt von der Route 9 Carlos Antonio López (die anscheinend ebenfalls zu Chortitzer gehört).

„Die Genossenschaft stellt klar, dass wir auf allen Straßen, die zu Chortitern im Bezirk von Loma Plata gehören, sowohl Passanten als auch denjenigen schützen sollen, die auf diesen Straßen unterwegs sind und die entsprechenden Kontrollen vornehmen dürfen”, sagte Walter Stoeckl.

Gleichermaßen wurde betont, dass sie nur ihrer Verpflichtung nachkommen, die Sicherheit der Steuerzahler zu gewährleisten, weil es in letzter Zeit viele Unfälle in Gebieten gab, in denen nur wenig Kontrollen vorhanden sind und man daher versuche, solche Ereignisse zu reduzieren. Viele Bürger haben sich bei der Kommune wegen der Kontrollen beschwert, über die oben erwähnten Abschnitte, die nicht in der Verantwortung der städtischen Polizei, sondern der Caminera liegen sollen.

Das Argument basiert auf den Gesetzen Nr. 5.016 und Nr. 5.498 im Straßenverkehr, das die Kontrollen der Nationalen Direktion für Straßenpatrouille (Caminera) berührt und in ihren Artikeln festlegt, dass das Straßennetz aus nationalen Strecken besteht und Abzweigungen in Städte ausschließliche in der Kompetenz der Caminera liegen.

Die Stadtpolizei kann den Verkehr auf den nationalen Routen zusammen mit der Nationalen Direktion der Caminera zum alleinigen Zweck der Ordnung der Durchreise kontrollieren oder es wird ein Abkommen über die genauen Zuständigkeiten unterschrieben (in diesem Fall gibt es eine besagte Vereinbarung).

Wochenblatt / Chaco RCC

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