Asunción: Die Initiative des Abgeordneten Yamil Esgaib zielt darauf ab, die obligatorische Verwendung von Integralhelmen auf Motorrädern einzuschränken, da die Zahl der Überfälle durch Motorradräuber mit verdecktem Gesicht zugenommen hat.
Kürzlich wurde im Abgeordnetenhaus ein Gesetzentwurf vorgelegt, der die obligatorische Verwendung von Integralhelmen für Motorradfahrer einschränken soll. Die von dem Abgeordneten Yamil Esgaib vorangetriebene Initiative betrifft alle, die in Asunción, dem Großraum Asunción und den Hauptstädten der Departements mit Motorrädern, Mopeds, Dreirädern und Vierrädern unterwegs sind.
Das Dokument betont die Notwendigkeit, „die obligatorische Verwendung von Schutzhelmen genauer zu regeln und abzugrenzen”, im Rahmen einer Strategie zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit, ohne dabei den Schutz im Straßenverkehr zu vernachlässigen.
In der Begründung erinnert der Gesetzgeber daran, dass das Gesetz Nr. 5016/14 über Verkehr und Verkehrssicherheit die obligatorische Verwendung eines Helms vorschreibt, der den gesamten Kopf mit Ausnahme des Gesichts bedeckt. Er weist jedoch darauf hin, dass die geltende Verordnung keine spezifischen Merkmale des Helms wie Materialien oder Formen definiert, was er als relevante Lücke ansieht.
Der Gesetzentwurf erkennt zwar an, dass Integral- oder Vollvisierhelme am sichersten sind, um schwere Verletzungen bei Verkehrsunfällen zu verhindern, warnt jedoch davor, dass ihre obligatorische Verwendung von Motorradräubern ausgenutzt wird, um ihr Gesicht zu verbergen und leichter Straftaten zu begehen.
Diese Situation habe zu einer Zunahme von Überfällen geführt, von denen viele tödliche Folgen hatten, und erschwere zudem die Identifizierung der Täter durch die Nationalpolizei.
In diesem Zusammenhang wird in dem Text argumentiert, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere in städtischen Gebieten, derzeit Vorrang habe, weshalb vorgeschlagen wird, die Verwendung von Integralhelmen auf Sport- oder Freizeitaktivitäten unter Aufsicht der Nationalpolizei sowie auf Personen zu beschränken, die von den zuständigen Behörden ordnungsgemäß registriert und identifiziert wurden.
Für den regulären Verkehr erlaubt der Entwurf die Verwendung von Nicht-Integralhelmen, die das Gesicht des Fahrers und des Beifahrers sichtbar machen, sofern sie mit den nach den geltenden Vorschriften vorgeschriebenen Kennzeichnungsaufklebern versehen sind.
Außerdem wird im Falle eines Verstoßes die vorbeugende Beschlagnahme des Fahrzeugs festgelegt, bis die Identifizierung des Insassen geklärt ist und die entsprechenden Bußgelder bezahlt sind. Die vorgesehenen Strafen reichen von fünf bis zehn Mindesttageslöhnen, unbeschadet anderer im Verkehrsgesetz vorgesehener Strafen.
Die Initiative benennt die Nationalpolizei, die Stadtpolizei und die Verkehrspolizei als Vollzugsbehörden, die für die Überwachung, Kontrolle und Vollstreckung der im Gesetzentwurf festgelegten Strafen zuständig sind.
Wochenblatt / El Nacional















