Autofahrer, der Unfall mit Todesfolge verursachte, zu 3 Jahren Haft verurteilt

Hohenau: Vier Jahre nach dem Unfall befand ein Gericht den aus Hohenau stammenden Guillermo Schöller Fischer der “fahrlässigen Tötung” für schuldig und verurteilte ihn zu drei Jahren Haft.

Der Unfall ereignete sich am 19. April 2018 um etwa 20:20 Uhr auf der Ruta 6, auf der Höhe des Kreisverkehrs Manantial der Stadt, zwischen Guillermo Schöller Fischer am Steuer eines Volkswagen Vento und Daisy Magali Segovia Martínez aus Trinidad, die Tage später an den Folgen der bei dem Unfall erlittenen Verletzungen starb.

Nach Angaben von Augenzeugen des Unfalls, bog der Fahrer des Volkswagens plötzlich links von der Straße ab und versperrte der Fahrerin des Motorrads den Weg. Einmal am Boden sah sie mehrere kommende Fahrzeuge und kroch an den Straßenrand. Anschließend wurde sie von der Freiwilligen Feuerwehr Colonias Unidas in das Gesundheitszentrum der Stadt Obligado gebracht, von wo aus sie in das Regionalkrankenhaus in Encarnación gebracht wurde. Da starb sie einige Tage später.

Wochenblatt / Resumen Informativo

CC
CC
Werbung

Der Zweck dieses Dienstes ist die Wertsteigerung der Nachrichten und um einen flüssigeren Kontakt zu den Lesern zu etablieren. Kommentare sollten an das Thema des Artikels angepasst werden. Die Kommentatoren sind ausschließlich für den Inhalt verantwortlich, der sachlich und klar sein sollte. Schimpfwörter und persönliche Beleidigungen sowie Rassismus werden nicht geduldet.

4 Kommentare zu “Autofahrer, der Unfall mit Todesfolge verursachte, zu 3 Jahren Haft verurteilt

  1. 3 Jahre Haft für einen Unfall mit Todesfolge ist reichlich genug. Schließlich geht es hier um einen Unfall. Demnach hat es der Unfallverursacher bestimmt nicht absichtlich gemacht. Es steht weder, dass er Fahrerflucht begangen hat, noch dass er mit 0,3 Promille Vollbesoffen herum gefahren sei (ok, bei den Verkehrsverhältnissen hierzulande ist der Verkehr schon mit 0,0 Promille tödlich). Ob das Opfer überhaupt eine intakte Glühbirne eingeschraubt hatte oder nur wie hierzulande üblich die helle Leuchtbeue auf den Hals geschraubt hatte, habens nicht einmal nachgeprüft. Denn dann erübrigt sich wie hierzulande üblich einen Helm zu tragen. Na, sieht man ja die helle Leuchtbeue nicht mehr. Selbst wenn se eine defekte Glühbirne eingeschraubt gehabt hätte, könnten die ollen Ermittler eines zivilisierten Landes ermitteln, ob die Birne bei Aufprall funktioniert hat. Hierzulande könnens des auch. Indem se ein paar Hasenfüße und Federn in die Luft werfen und je nachdem wie sie fallen sich ein Urteil bilden.

    1. 0,3 Promille? Wie hoch ist denn die Grenze?
      Ich kenne noch alte Geschichten noch älterer Kollegen, wo in Deutschland wohl 1,8 Promille noch okay war. Inzwischen ja “nur” 0,5.
      Was die Beleuchtung anbelangt: Selbst in Holland, einem fortschrittlichen kleinen Land, ist das fahren mit diesem LED-Teil um den Hals erlaubt. Das bekommt man auch in vielen Geschäften sogar gratis.
      Bei mir in Düsseldorf, ich wohne recht ruhig nahe Rhein und Medienhafen, fahren einige ohne Licht, was ich unmöglich finde. Die Polizei schert das ebenfalls nicht. Ein Knöllchen für 10,-€ lohnt sich nicht. Bei einem Unfall sähe das sicher anders aus, aber wer es halt gewohnt ist ungeahndet davonzukommen kennt auch das Wort Verkehrserziehung nicht.

Kommentar hinzufügen