Asunción: Die Richterin Sandra Kirchhofer hat die gegen den ehemaligen Vizepräsidenten der Banco Alemán, den uruguayischen Staatsbürger José Peirano Basso, verhängte Strafe für erloschen erklärt. Dies geschah im Rahmen des Verfahrens wegen Untreue und anderer Delikte, nachdem die vollständige Erfüllung der Bewährungszeit und aller im Rahmen der Strafaussetzung festlegten Auflagen festgestellt wurde.
Die Magistratin prüfte, ob die zweijährige Bewährungsfrist ohne Verstöße verstrichen war, und entschied, dass die Strafe rechtmäßig getilgt ist. Sie stellte ausdrücklich klar, dass diese Entscheidung keine Auswirkungen auf andere Verfahren hat, die eventuell noch anhängig sein könnten.
Das Urteil und die Aussetzung zur Bewährung
Das ursprüngliche Urteil wurde am 28. Dezember 2023 (S.D. Nr. 118) gefällt. Es verhängte gegen José Peirano Basso eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wendete Richter Raúl Florentín die Strafaussetzung für einen Zeitraum von zwei Jahren an. Während dieser Zeit musste der ehemalige Bankier eine Reihe vom Gericht auferlegter Verpflichtungen erfüllen. Nach Ablauf der Frist ohne jegliche Beanstandungen erklärte Richterin Kirchhofer die Strafe gemäß geltendem Recht für erloschen.
Auflagen während der Bewährungszeit
Zu den festgelegten Bedingungen gehörte eine Spende von 150.000.000 Guaranies an gemeinnützige Organisationen. Zudem musste Basso die angebotene Kaution aufrechterhalten. Diese bestand aus einem Sparkonto-Zertifikat in Fremdwährung bei der Banco Interfisa über 1 Million US-Dollar, das während der gesamten Bewährungszeit hinterlegt bleiben musste.
Das Gericht verifizierte die Erfüllung dieser Maßnahmen, bevor es die Tilgung der Strafe beschloss.
Wirtschaftliche Vereinbarungen und Schadenswiedergutmachung
Der prozessuale Abschluss wurde durch Vereinbarungen ermöglicht, die mit Anteilseignern innerhalb der Akte unterzeichnet wurden. Darüber hinaus wurden Beträge an Personen gezahlt, die in diesem Fall nicht als Kläger auftraten, in Höhe von insgesamt 6.089.979 US-Dollar. Hinzu kommen Vergleiche mit Nebenklägern, die 606.153 US-Dollar erreichten.
Diese Zahlungen stehen in direktem Zusammenhang mit dem im Strafverfahren untersuchten wirtschaftlichen Schaden.
Der untersuchte Schaden im Verfahren
In diesem Fall wurde Basso in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied der Sociedad Administradora de Fondos – Inversiones Guaraní A.F.M.S.A.E.C.A. verurteilt.
Die Ermittlungen umfassten Finanzinvestitionen aus den Geschäftsjahren 2001 und 2002, die den Investmentfonds der Banco Alemán einen Gesamtschaden von 13,64 Millionen US-Dollar zufügten.
Mit dem am 23. Januar 2026 erlassenen Beschluss erklärte Richterin Kirchhofer die Strafe in diesem spezifischen Fall für erloschen, wobei etwaige noch ausstehende Verfahren unberührt bleiben.
Wochenblatt / El Paraguayo Independiente















