Bodycams werden Pflicht

Asunción: Ganz egal ob Hausdurchsuchung, Festnahmen oder Überprüfungen von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Militär, alles muss per Video aufgenommen und mindestens 12 Monate gespeichert werden, heißt es in einem neuen Gesetz, was Mario Abdo in Kraft setzte.

Nach dem Gesetz N° 6757 ist der Einsatz von Videokameras durch Beamte vorgeschrieben, die bei Ermittlungen zu strafbaren Handlungen, Verstößen, Inspektionen, Razzien, Durchsuchungen, Beschlagnahmen von Eigentum oder bei Festnahmen tätig werden.

Die Regulierungsbehörde wird das Innenministerium sein, das in Abstimmung mit dem Ministerium für Informationstechnologien (Mitic), der Staatsanwaltschaft und dem Anti-Korruptions-Sekretariat (Senac) die Regulierung des Gesetzes vorschlagen muss. Sie muss innerhalb von drei Monaten geregelt werden. Die Umsetzung muss jedoch erst 24 Monate nach der Regelung stehen, was die Einführung auf Oktober 2023 verschiebt.

„Der Amtsträger muss bei der Einleitung eines Verfahrens und während seiner gesamten Dauer eine Körper- oder feste Videokamera verwenden, die in Echtzeit in der eingerichteten Speicherbasis (12 Monate) überwacht und aufgezeichnet werden muss“, zitiert das Gesetz.

Durch die Umsetzung wird es möglich sein, Beamte zu beaufsichtigen, und falls Anzeichen von Straftaten festgestellt werden, wird die Beschwerde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die eine Untersuchung einleiten muss. Zuvor gab es Berichte, wonach Polizisten Drogen an Orten platzierten und dann Menschen damit erpressten. Dem kann und soll damit unter anderem vorgebeugt werden.

In einem Pilotplan nutzt die Polizei in San Bernardino schon diese Kameras seit Januar dieses Jahres “für Verstöße gegen sanitäre Auflagen” in der Touristenmetropole.

Wochenblatt / Presidencia / Hoy

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2 Kommentare zu “Bodycams werden Pflicht

  1. Es wird aber auch Zeit! Leider wird die tatsächliche Umsetzung u.U. noch zwei Jahre auf sich warten lassen. Zu viel Zeit für Paraguay, denn bis dahin kann sich an dieser neuen Verordnung noch vieles ändern, bis hin zur Annullierung der Maßnahmen. Würde mich nicht wundern.

  2. Und wenn es hart auf hart geht, dann ist genau DIE Aufzeichnung, die zur Aufklärung einer strafbaren Handlung eines Polizisten beitragen soll, nicht mehr auffindbar, aus unerklärlichen Gründen versehentlich gelöscht worden oder so unscharf, daß darauf nichts zu erkennen ist.
    Wer glaubt denn daran, daß sich dadurch etwas an der Korruption ändern wird?

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