Filadelfia: Die Richterin von Neuland (Chaco), Fany Cáceres, hat entschieden, das Strafverfahren gegen Miguel Bibolini und seine Tochter Nicole Bibolini zur mündlichen und öffentlichen Hauptverhandlung zuzulassen.
Den Angeklagten wird ein Verstoß gegen das Gesetz Nr. 716/96 über Umweltstrafsachen vorgeworfen. Dabei geht es um die mutmaßliche Abholzung auf einer Fläche von 1.600 Hektar Land in Mariscal Estigarribia im Chaco. Die Entscheidung der Richterin wurde nach der Voranhörung am Gericht in Neuland bekannt gegeben.
Die Verteidigung der beiden Angeklagten hatte einen endgültigen Freispruch, die bedingte Einstellung des Verfahrens sowie ein abgekürztes Verfahren beantragt – doch Richterin Cáceres (Beitragsbild) lehnte alle Anträge ab. Nun muss der Termin für den Beginn des Prozesses in der Stadt Filadelfia festgelegt werden.
Die Anklage
Vor einigen Monaten hatte die stellvertretende Staatsanwältin von Filadelfia, María Estefanía González, die Anklageschrift korrigiert und die Durchführung eines öffentlichen Prozesses für Vater und Tochter gefordert. Ursprünglich bestand die Gefahr, dass das Verfahren straffrei ausgehen würde: Die ehemalige Staatsanwältin Laura Ávalos, die nicht in ihrem Amt bestätigt wurde, hatte zuvor außergerichtliche Einigungen für die beiden Beschuldigten vorgeschlagen.
Die Staatsanwaltschaft verfügt nach eigenen Angaben über ausreichend Beweismittel, die nun im Prozess debattiert werden sollen. Diese könnten die Verantwortung beider Angeklagten für das Umweltdelikt der Abholzung von mehr als 1.600 Hektar belegen.
Wochenblatt / La Nación















