Chaco: Späte Gerechtigkeit, die Freude bereitet

Fuerte Olimpo: Richter Arnaldo Martinez Rossano ordnete die Aufhebung eines Embargos an, welches irrtümlich auf 1.000 ha Grundstück eines Mannes lag, dessen Kinder deswegen keine Erbsache zu Ende bringen konnten.

Irgendwann vor 1999 nahmen laut der Gerichtsakte Silvio Raúl Ayala und Ehefrau Filomena Ruiz de Ayala einen Kredit von 7 Millionen Guaranies auf. Bei der Eintreibung der Schulden, wurde ein Anwalt mit dem Name Jaime Peña beauftragt, der ein Teil des Grundstücks des Ex-Chaco-Krieg-Kämpfers Silvio Ayala mit einem Embargo belegen ließ. Doch Silvio Ayala, ohne dem zweiten Vorname Raúl und mit einer 1985 verstorbenen Ehefrau Fidencia Salazar de Ayala nahmen niemals diesen Kredit auf. Doch dies zu beweisen ist nicht zwingend das Problem.

Das mit dem Embargo belegte Grundstück umfasst 1.000 ha. Als die Kinder des Ex-Chaco-Krieg-Kämpfers 2017 endlich das Geld hatte, um das Erbe gerichtlich zu regeln, fanden sie heraus, dass schon 1999 das Grundstück zu 50% mit einem Embargo belegt war. Sie reichten bei Gericht eine Klage ein, um das Embargo zu entkräften, was sie mit Ausweis und Heiratsurkunde belegen konnten. Dennoch entschied das Zivil- und Handelsgericht in erster Instanz dagegen. Auch die Berufung wurde abgelehnt, da man nicht alle Ausweispapiere vorlegen konnte, d.h. auch die des eigentlichen Kreditnehmers.

Am 12. August 2020 unterzeichnete der Richter ein Dokument, womit bestätigt wird, dass Silvio Ayala nur einen Vornamen hat und somit nicht ein Kreditembargo von Silvio Raùl Ayala Rodríguez geltende gemacht werden kann. Ein Justizangestellter mit dem Namen Miguel J. Morínigo, der sich geirrt haben soll, scheint dafür verantwortlich zu sein. Es konnte zudem glaubhaft bewiesen werden, dass beide, Silvio Ayala und Silvio Raùl Ayala Rodríguez verschiedenen Cedula Nummern haben und nicht die gleichen Personen sind. Zudem ordnete Richter Martinez Rossano an das Embargo aufzuheben.

Der Anwalt der Kläger, Anselmo Antonelli, erklärte nicht auszuschließen gegen das Grundstücksregister gerichtlich vorzugehen, wo vor 21 Jahren das Embargo eingetragen wurde. Diese Institution (Dirección General de Registros Públicos) muss nun die Anordnung des Richters umsetzen, damit das Grundstück, aufgeteilt an die Kinder des Ex-Chaco Kämpfers, übertragen werden kann.

Wochenblatt / Abc Color

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