Asunción: Adan Leguizamón, Direktor für Fischerei und Aquakultur bei Mades, erklärte, dass zur Erhaltung der sehr kurzen Fortpflanzungszeit die im nationalen Fischereiregister eingetragenen Händler und Vermarkter (Fischgeschäfte, Supermärkte, Restaurants und Kantinen) daran erinnert werden, dass sie ihre Bestände bis zum heutigen 31. Oktober melden müssen.
Das Verbot in den mit Argentinien geteilten Gewässern gilt bis zum 20. Dezember und mit Brasilien bis zum 31. Januar.
Ab Beginn der Schonzeit haben sie 10 Kalendertage Zeit, um ihre gesamten Bestände zu verkaufen. Für diejenigen, die sich nicht daran halten, ist eine Geldstrafe vorgesehen. Die Marinepräfektur wird eine schriftliche Kontrolle der Gewässer durchführen.
Wochenblatt / Megacadena















