Washington D.C.: Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (IACHR) kam zu dem Schluss, dass 2005 der paraguayische Staat das Recht des Herausgebers der Zeitung ABC, Aldo Zuccolillo, auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verletzt hat. Damals wurde er zur Zahlung von 754 Millionen Guaranies an den damaligen Senator Juan Carlos Galaverna, verurteilt.
Die IACHR empfahl dem Obersten Gerichtshof, über diesen Fall zu entscheiden und dem paraguayischen Staat die Aufhebung der Sanktion zu Ehren des Verstorbenen, eine öffentliche Wiedergutmachung, eine wirtschaftliche Entschädigung und eine Genugtuung für Zuccolillos Familie.
Sie drängte außerdem darauf, die Straftatbestände der Verleumdung, der üblen Nachrede und der Beleidigung in den Fällen zu entkriminalisieren, in denen es sich bei der beleidigten Person um einen staatlich Bediensteten oder eine Person des öffentlichen Lebens oder um eine Privatperson handelt, die sich freiwillig in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse engagiert.
Die Interamerikanische Menschenrechtskommission kam zu dem Schluss, dass der Staat Paraguay im Jahr 2005 zum Nachteil des ABC-Redakteurs Aldo Zuccolillo dessen in der Amerikanischen Menschenrechtskonvention verankertes Recht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit verletzt hat.
Damals wurde der ABC-Chefredakteur zur Zahlung von insgesamt 1,29 Milliarden Guaranies in Form von Geldbuße – an den Staat – und Vergleichen – an Juan Carlos Galaverna – verurteilt, zusätzlich zu den Honoraren des Anwalts des Klägers, Ramón Alberto Aquino.
Das Dokument trägt die Unterschrift des stellvertretenden Exekutivsekretärs, Jorge Meza Flores. Die Kommission erklärte den Fall für zulässig und verwies ihn an den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte, der sich nun mit dem Fall des Direktors von ABC Color befasst, so Rechtsanwalt César Coll Rodríguez.
Die Kommission „ersucht den Gerichtshof, festzustellen und zu erklären, dass der Staat Paraguay für die Verletzung der in den Artikeln 13 (Gedanken- und Meinungsfreiheit), 8 (gerichtliche Garantien) und 9 (Legalitäts- und Rückwirkungsprinzip) der Amerikanischen Konvention anerkannten Rechte zum Nachteil von Aldo Zuccolillo verantwortlich ist, und zwar in Bezug auf die Artikel 1.1 (Verpflichtung zur Achtung der Rechte) und 2 (Pflicht zum Erlass innerstaatlicher Rechtsvorschriften) des genannten Instruments“.
Dies sind die von der IACHR empfohlenen Wiedergutmachungsmaßnahmen:
Vollständige Wiedergutmachung für die in dem Bericht festgestellten Menschenrechtsverletzungen, sowohl in materieller als auch in immaterieller Hinsicht. Der Staat sollte Maßnahmen zur finanziellen Entschädigung und Genugtuung ergreifen. In diesem Zusammenhang sollte er die Witwe und die Töchter von Herrn Zuccolillo gemäß den Empfehlungen der Kommission als Begünstigte einer finanziellen Entschädigung anerkennen.
Das innerstaatliche Strafrecht mit den Verpflichtungen des Staates im Rahmen der Amerikanischen Menschenrechtskonvention im Bereich der Meinungsfreiheit in Einklang zu bringen, indem die Straftatbestände der Verleumdung, der üblen Nachrede und der Beleidigung in den Fällen entkriminalisiert werden, in denen es sich bei der beleidigten Person um einen Amtsträger oder eine öffentliche Person oder um eine Privatperson handelt, die sich freiwillig mit Angelegenheiten von öffentlichem Interesse befasst hat.
Aufhebung der strafrechtlichen Sanktion, die gegen den Journalisten Aldo Zuccolillo anlässlich einer Ehrung zu seinem Gedenken verhängt wurde.
Einen öffentlichen Akt der Sühne für den Journalisten Aldo Zuccolillo Moscarda durchzuführen und anzuerkennen, dass er Opfer eines Strafverfahrens war, das sich auf Informationen bezog, die er im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit geliefert hatte.
Das Urteil im Justizbereich Paraguays verbreiten
In Anbetracht der Tatsache, dass die Justiz in Paraguay alles andere als unabhängig ist, was allein schon das damalige Urteil erklärt, kann man sich vorstellen, wie die aktuelle Regierung, der Abc Color – wegen ihrer Kritik – ein Dorn im Auge ist, auf das Urteil aus den USA reagieren wird. Dem erklärten Erzfeind der Cartes-Presse soll Entschädigung gezahlt und ein Akt der Sühne organisiert werden, während der Kläger nach wie vor Cartes’ und Peña’s Berater und enger Freund ist.
Wochenblatt / Abc Color
step by step
wieso kümmern sich die amis eigentlich nicht um die meinungsfreiheit in deutschland wo es um einiges schlimmer ist wie hier in paraguay???? aber da hört man leider gar nichts von denen. doppelmoral lässt grüssen wie üblich…… sind halt die guten in deuscheland und machen alles was der ami gerne möchte
Tami
Der Brüller: in D wird mal schnell eine Zeitung mittels mieser Tricks des angeblichen Vereinsrechts verboten, obwohl der Verlag etc. jeweils Gmbhs sind. Sollen sich diese arroganten Amis doch einfach erstmal um ihren Vasallen kümmern. Oder um sich selbst.