Enteignungsgesetz genehmigt

Der Senat hat das umstrittene Enteignungsgesetz mit einigen Änderungen genehmigt. Es soll die öffentlichen Bauprojekte in die Infrastruktur beschleunigen.

Kritiker äußerten sich besorgt und warnten die Gesetzgeber, man verstoße gegen die bestehende Verfassung, besonders der Artikel 109 kann nicht einfach so ausgehebelt werden. Er schützt das Privateigentum und stellt klar dar, es ist unantastbar.

„Die Exekutive kann nicht einfach ein Dekret erlassen, welches in der Verfassung verankert ist und die Privateigentümer schützt. Es muss immer von Fall zu Fall entschieden werden. Der Kongress kann doch nicht pauschal einfach diese Befugnisse übergehen“, sagte der liberale Abgeordnete Miguel Abdón Saguier.

Nach dem Gesetzentwurf wird das Ministerium für öffentliche Arbeiten und Kommunikation (MOPC) Entschädigungen zahlen, dies aber gemessen an den üblichen Grundstückspreisen vor Ort.

„Es ist gut, dass das öffentliche Interesse überwiegt. Flächen müssen für das Gemeinwohl enteignet werden können, aber nicht unter dem Deckmantel, es sei sinnvoll für die Bevölkerung. Verfassungsrechtliche Grundlagen müssen eingehalten werden“, sagte Adolf Ferreiro.

Unterdessen widerlegte der Colarado Abgeordnete Luis Castiglioni die Einwände und Kritikpunkte seiner Kollegen. Er sagte, dass zu keinem Zeitpunkt die bestehende Verfassung verletzt würde. Die betroffenen Grundstückseigentümer können vor Gericht gehen wenn sie glauben, dass ihre Rechte verletzt wurden, danach “erfahren alle Verfahrensbeteiligte ein salomonisches Urteil”. So stehe es übrigens auch im Artikel 109, dass ein Gerichtsbeschluss Land enteignen kann und darf, erklärte der Abgeordnete auf die Äußerungen der gegnerischen Partei.

Insgesamt dreht es sich um 80 umstrittene Bauprojekte, bei denen Grundstücksflächen zu Gunsten des Staates enteignet werden müssen. Beispiele dafür sind der Umbau des Hafens in Pilar, neue Brücken zwischen Argentinien und Brasilien sowie die geplante Metrobus-Strecke.

Quellen: Ultima Hora / Senat

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