Erleichterung für Alleinerziehende: Wer keinen Unterhalt zahlt, darf die Reise des Kindes nicht mehr verbieten

Asunción: Der Senatsausschuss für Familie, Kinder und Jugendliche wird die Behandlung eines Gesetzesentwurfs vorantreiben. Dieser zielt darauf ab, die Anforderungen für Auslandsreisen von Minderjährigen zu ändern, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Die Initiative wird am heutigen Mittwoch im Plenum analysiert, wie die Senatorin Lizarella Valiente mitteilte.

Die Abgeordnete erklärte, der Vorschlag sehe vor, dass ein Elternteil, der mit den Unterhaltszahlungen im Rückstand ist, im Register für säumige Unterhaltsschuldner (Redam) geführt wird oder dessen elterliche Sorge ausgesetzt ist, eine Reise nicht mehr durch die Verweigerung seiner Unterschrift blockieren kann.

Valiente wies darauf hin, dass das Ziel darin bestehe, bürokratische Hürden für Minderjährige zu verhindern. So soll garantiert werden, dass sie bei einer nachgewiesenen Pflichtverletzung eines Erziehungsberechtigten problemlos Reisedokumente erhalten. Sie stellte klar, dass diese Maßnahme landesweit sowohl für Väter als auch für Mütter ohne Geschlechterunterschied gelten würde.

Die Senatorin gab an, dass das Projekt nach technischen Arbeitstreffen mit Vertretern der Migrationsbehörde, dem Obersten Gerichtshof und dem Ministerium für Kinder und Jugendliche ausgearbeitet wurde. Ziel war es, Mechanismen einzurichten, mit denen sich die Fälle von Unterhaltspflichtverletzungen schnell und zuverlässig überprüfen lassen.

Die Initiative wird im Senat eine Debatte über die Rechte von Kindern und Jugendlichen eröffnen, um den Schutz von Minderjährigen mit den gesetzlichen Pflichten ihrer Eltern in Einklang zu bringen.

Wochenblatt / Megacadena / Beitragsbild Archiv

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