Fernando Lugo kann sich nicht vor Vaterschaftstest drücken

Asunción: Die Kammer für Verfassungsfragen des Obersten Gerichtshofs lehnte heute eine weitere Klage wegen Verfassungswidrigkeit aus dem Hause Lugo ab. Im Gegensatz zu den letzten Klagen die sich auf sein Amtsenthebungsverfahren bezogen geht es in der präsenten Causa um den DNA Test zur Vaterschaftsbestimmung, eingeleitet von Benigna Leguizamón.

Diese Frau mit einem 9-jährgem Sohn ließ sich während der Regierungszeit von Fernando Lugo in Presidente Franco ein Haus kaufen und Unterhalt zahlen, was jedoch nicht offiziell war, mehr eine Art Schweigegeld. Kurz vor dem Amtsenthebungsverfahren entscheid sie sich jedoch um und klagte erneut. Um zweifelsfrei den Ex Präsidenten und Bischoff als Vater zu identifizieren braucht es den besagten DNA Test, gegen den sich Lugo vehement wehrte.

Die falsche Scham kann ihm innerhalb der nächsten Woche seine Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit kosten. Der rechtliche Vertreter Lugos, Macos Fariña, versuchte noch 60 Minuten vor der Unterzeichnung der Ablehnung die Richterjury davon zu überzeugen seiner Bitte stattzugeben, worauf diese jedoch nicht einging.

Zusammen mit Hortencia Móran, einer weiteren Vaterschaftsklägerin, wollten die Frauen ihre Kinder auf gleiche DNA testen lassen, um zu beweisen, dass diese Halbbrüder sind. Die Staatsanwaltschaft unterband jedoch diesen Test. Zuvor hatte Móran drei DNA Tests von Lugo und ihrem Kind auf gleiche Chromosomen testen lassen, alles drei Tests waren jedoch negativ trotz der Beteuerung der Mutter. Die Krebsbehandlung Lugos kann dafür verantwortlich sein.

Bisher erkannte der ehemalige Würdenträger zwei Kinder von verschiedenen Frauen an.

(Wochenblatt / Última Hora)

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