Filmdreh von Schießerei unterbrochen

Fernando de la Mora: Ein Schauspieler musste fast mit dem Leben dafür bezahlen vor der Kamera zu stehen, als gestern ein in zivil gekleideter Polizist am Set auftauchte und die Waffe zückte. Er schoss ohne viel Gerede.

Ein Werbespot fürs Fernsehen, der von Warrior Producciones in Fernando de la Mora gedreht wurde, sorgte bei Unteroffizier Jorge Luis González Pintos für Verwirrung. Er dachte es gehe um einen richtigen Überfall eines Geschäfts und schoss dem Schauspieler Iván Enrique Marcet Báez ins Bein, um ihn an der Flucht zu hindern. Eine Absperrung oder Hinweisschilder hätten dies verhindern können. Anscheinend war der Dreh auch nicht angemeldet, sodass der Polizist nur seiner Pflicht nachkommen wollte, wenngleich er auch nicht im Dienst war.

Marcet Báez wurde kurz darauf von seinen Kollegen ins Notfallkrankenhaus gebracht, wo man ihn medizinisch behandelte.

Wochenblatt / Hoy

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9 Kommentare zu “Filmdreh von Schießerei unterbrochen

  1. Richtig reagiert bis auf den Punkt das der Polizist ihn hätte erst einmal zur Aufgabe anspreche hätte sollen .Die Kameras hätte er ja bemerken können.

  2. Kuno Gansz von Otzberg

    Es gibt Regisseure die drehen schon nur mit dem iPhone (neuester PR Geek von Tim Cook)- so gut soll das iPhone 11 sein und andere smartphones. In Paraguay ist das Auffordern zur Uebergabe nicht noetig da die Prozess- und Beweisordnung sowieso de facto nicht relevant ist vor Gericht. Man ist ja schliesslich nicht in den USA oder DOeChl wo Prozesse gekippt werden koennen wegen Formfehler um einen fairen Prozess zu gewaehrleisten. Wozu sich daher als Polizist identifizieren?

  3. Nachdem hier sicher nicht der genaue Tathergang beschrieben wurde, sind alle Stellungnahmen nichts weiter als Schüsse ins Blaue.
    Zumindest in D. müssen Polizisten z. B. bei schweren Straftaten wie Mord, Raub oder Brandstiftung auch außerhalb ihrer Dienstzeiten einschreiten. Hier unterlag der Polizist dem Irrtum eines Raubüberfalls. Ob dieser Irrtum vermeidbar gewesen
    wäre, ist ausschlaggebend für die Bewertung von dessen Schuld, Schuldminderung oder Unschuld.

  4. Sicher ist hier nicht alles mit rechten Dingen zugegangen und Verschulden dürfte bei beiden Seiten vorliegen. Der übereifrige Polizist hätte natürlich erst einmal den „Täter“ ansprechen müssen, aber es geht aus dem Artikel nicht genau hervor wie die Situationslage war. „Eine Flucht verhindern“ ist eine Sache, einem Flüchtigen ins Bein schießen etwas anderes. Wenn es stimmt was im Artikel steht dass weder der Dreh angemeldet war noch Hinweisschilder vorhanden waren, dann hat für mich die Hauptschuld die Werbefirma. Eine Liebesszene in der Öffentlichkeit drehen ist eine Sache und weniger gefährlich, aber einen Überfall ohne entsprechende Absicherungen und Genehmigung drehen ist schon grenzenloser Leichtsinn. Was wäre passiert wenn zufällig der Präsident mit seiner Eskorte vorbeigefahren wäre? Ich glaube kaum dass die nur in die Beine geschossen hätten.

    1. Kuno Gansz von Otzberg

      Man spart sich womoeglich Abgaben, Zulassungen und Steuern wenn man auf eigener Faust den Werbefilm dreht. Das duerfte wohl eher der Grund fuer den unangemeldeten Dreh sein. Demnaechst: Unangemeldeter Filmdreh als Ausrede bei missgluecktem Bankueberfall. Wie waers mit ner schiesswuetigen Hetzjagd mit einer Unmenge an Blechschaeden quer durch Asuncion als Filmdreh?