Für “Notwehr“ 25 Jahre Haft

Buenos Aires: Er ist Paraguayer und rettete vielen Menschen das Leben, denn sein Beruf ist Arzt. Nun braucht er selbst Hilfe in der Not.

Im letzten Jahr tötete der Chirurg Lino Villar Cataldo im Rahmen einer Selbstverteidigung einen Angreifer in Argentinien. Bürger fordern den Wechsel von der Staatsanwältin in dem Fall, die 25 Jahre Haft beantragte, weil sie immer noch dem “Regime von Cristina Kirchner“ diene.

Am 27. August letzten Jahres kam es zu dem Vorfall. Ein Krimineller versuchte das Auto von Cataldo zu stehlen und schlug ihm mit der Pistole auf die Stirn. Der Arzt regierte und schoss mit seiner Waffe vier Mal auf den Angreifer Ricardo Alberto Krabler, der sofort starb.

Die Staatsanwältin Diana Mayko fordert für den Paraguayer 25 Jahre Haft und beschuldigt ihn wegen einem schweren Tötungsdelikt mit Schusswaffengebrauch.

Argentinische Bürger starteten eine Unterschriftenaktion für Cataldo und fordern die Absetzung der “Kirchnerista“. So wird die Staatsanwältin mittlerweile unter den Protestlern bezeichnet, weil sie für die Verteidigung von Kriminellen eintritt und den Angriff von Ehrlichkeit verurteilen will.

Der Antrag von Cataldo auf Notwehr und qualifizierende Selbstverteidigung umso freigesprochen zu werden wurde abgelehnt und muss nun vor Gericht verhandelt werden.

„Jedes Mal habe ich immer noch Angst wenn ich mich an das Geschehen erinnere. Ich weiß nicht ob ich eines Tages im Gefängnis lande nur weil ich mein Leben verteidigte“, sagte Cataldo.

Er deutete an, dass er lieber gestorben wäre um nicht heute von der Justiz verfolgt zu werden.

Wochenblatt / Hoy / Clarin

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3 Kommentare zu “Für “Notwehr“ 25 Jahre Haft

  1. Solche Anwelte oder verteidiger gehoeren auch weg das kann doch nicht sein das wenn man sich not wehrt bestraft wird was sind das fuer menschen die noch den taetern helfen

  2. Leider ist es inzwischen fast überall auf der Welt so, daß die Täter gehätschelt und die Opfer bestraft werden.

  3. Der Artikel gibt nichts her, das einem Aussenstehenden ein Urteil erlauben würde. Die Staatsanwaltschaft hat vielleicht Erkenntnisse, die Zweifel rechtfertigen. Was wissen wir denn schon?