Asunción: Mit der Zurückweisung zweier neuer Schikane-Vorwürfe eines der Verteidiger der Angeklagten im Seprelad-Leak-Fall hat die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs eine klare Warnung an Anwälte ausgesprochen, die in böser Absicht handeln.
„Die Verwendung von Verfahrensmechanismen und die Formulierung von Einsprüchen ‘in abstracto‘, wie im vorliegenden Fall, stellt ein Verfahrensvergehen der Verteidigung dar, das darauf abzielt, die normale Rechtsprechung zu behindern und von dem in Artikel Nr. 112 der Strafprozessordnung geforderten guten Glauben abweicht“, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.
Von Beginn der Klage gegen den ehemaligen Präsidenten Mario Abdo Benítez und mehrere seiner Verbündeten an tricksten die Verteidiger den Fall aus und behinderten so den normalen Ablauf des Verfahrens. Trotzdem konnte die Staatsanwaltschaft vor wenigen Tagen Anklage erheben.
Die Schikanen gingen jedoch weiter, und erneut stellte Rechtsanwalt Enrique Kronawetter, der einen der Angeklagten, Daniel Farias, verteidigte, zwei Anträge, die von den Richtern César Diesel, Manuel Ramírez Candia und Gustavo Santander abgelehnt wurden, die es ebenfalls für angebracht hielten, die oben erwähnte Warnung auszusprechen.
Ebenso weisen die Minister des Gerichtshofs darauf hin, dass die Rechtsausübung im Hinblick auf ein ordnungsgemäßes Verfahren den Leitlinien des Strafverfahrens entsprechen müsse. Sobald alle Anklagepunkte aufgeklärt sind, muss ein Termin für die Vorverhandlung festgelegt werden. Dabei wird entschieden, ob Abdos ehemalige Minister, denen kriminelle Vereinigung, Amtsmissbrauch, falsche Anschuldigungen und die Preisgabe von Dienstgeheimnissen vorgeworfen werden, in Untersuchungshaft genommen werden oder alternative Maßnahmen ergriffen werden.
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