Golfclub Asunción verliert Grundstück

Im Grunde hat der Club sein Grundstück nie besessen. 1952 hat die Stadtverwaltung dem Club die 48 Hektar für seine Aktivitäten über einen Zeitraum von 20 Jahren zur Verfügung gestellt. 1972 wurde die Vereinbarung mit dem Asunción Golf Club (AGC) um weitere 30 Jahre verlängert.

Damals lag das Grundstück, welches an den botanischen Garten grenzt, noch “auf dem Land”. Heute grenzt die Gegend an den Stadtteil “Santisima Trinidad”, wo sich viele Villen aneinander reihen. Der Golfplatz hat einen Grundbucheintrag mit der Nummer Nº 15-0062-01, der auf die Stadt Asunción lautet.

Als 2002 der Überlassungsvertrag auslief wartete die Gemeinde noch ein wenig und forderte schließlich im Jahr 2009 unter der Bürgermeisterin Evanhy de Gallegos das Gebiet zurück und unterband augenblicklich alle Aktivitäten mit dem Argument fehlender Baugenehmigungen und unterlassener Brandschutzmaßnahmen.

Damals war Oscar Tuma Vereinspräsident, der Anwalt sitzt heute als Abgeordneter der ANR im Nationalparlament. Die Golfer entschieden sich gegen die Gemeinde zu klagen und erstmal weiterzuspielen. Der Prozess lief bis zu dieser Woche, die Golfer golften bisher unbeeindruckt, diese könnte bald vorbei sein und die Sportliebhaber müssen vielleicht demnächst wieder raus “aufs Land”.

Überraschend ist nicht der Inhalt der Entscheidung sondern, dass das Gericht nicht noch einen Grund fand diese weiter aufzuschieben. Der Club hatte seinerzeit auf Ersitzung (usucapión) geklagt. Laut dem Blog des Rechtsprofessor Blas Ramírez kann ein Grundstückseigentum nach 20 Jahren Bewohnung beansprucht werden oder auch nur nach 10 Jahren falls ein Grundstückstitel und Gutglaube des Besitzers (buana fe) vorliegen.

Allerdings bestimmt der Artikel 1904 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Código Civil) klar: “Immobilien im Staatsbesitz, im Besitz der öffentlichen Hand oder der Stadtverwaltungen können nicht durch Verjährung (prescripción) angeeignet werden.”

Quellen: ABC Color, Prof. Blas Ramírez; Foto: Angel Aroca Escámez

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