Keine alkoholischen Getränke ab 19:00 Uhr

Ab heute, 19:00 Uhr, gilt die Regelung, keine alkoholischen Getränke an Kunden abzugeben, 12 Stunden vor den Kommunalwahlen, der private Konsum ist hingegen davon nicht betroffen.

Emilio Fuster, Staatsanwalt, sagte gegenüber Pressevertretern, es sei verboten, heute ab 19:00 Uhr Alkohol zu verkaufen. „Die Gesetzgebung sieht vor, dass das Inverkehrbringen an Orten, wie Bars, Bodegas und Restaurants, die Alkohol ausschenken, verboten ist, private Feiern können sich jedoch normal entwickeln“, erklärte Fuster.

Er betonte, die Gastronomiebetriebe blieben für die Öffentlichkeit, wie gewohnt, zugänglich, jedoch nur für den Konsum von Lebensmitteln und nicht alkoholischen Getränken. Fuster fügte weiter an, falls Feiern im privaten Umfeld geplant seien, sollten “diejenigen Veranstalter ihre privaten Vorräte rechtzeitig auffüllen“, vor Beginn des Verkaufsverbots.

Der Staatsanwaltschaft erklärte, es bestehe ein Maßnahmenkatalog in Abstimmung mit der Nationalpolizei, dieser sehe eine Kontrolle verschiedener Betriebe und Standorte vor, insbesondere auch öffentliche Plätze und Parkanlagen. Sollten Verstöße festgestellt werden, würden die betreffenden Unternehmen sofort geschlossen und es erfolge eine Anzeige gegen die verantwortlichen Eigentümer. Die Geldstrafen dafür seien hoch, sie könnten bis zu 200 Tagessätze betragen.

Des Weiteren fügte Fuster an, in einem Radius von 200 Metern um die Wahllokale seien Ansammlungen von Menschenmassen verboten, dies würde auch von der Polizei kontrolliert. All diese Maßnahmen dienen dazu, Ausschreitungen und Streitigkeiten zu verhindern, sobald die Wahllokale geschlossen hätten, seien die Verbote aufgehoben.

Quelle: ABC Color

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