Mit 94 wartet eine Witwe auf die Rente

Asunción: Eine 94-jährige Frau wartet auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in ihrer am 25. Juli letzten Jahres eingereichten Beschwerde, um die Witwenrente zu erhalten.

Manuela Alvarenga de Medina ist die Klägerin in dem Fall. Sie kämpft gegen eine Resolution vom 31. Juli 2013 des Renten- und Pensionsfonds der Angestellten von Banken und anderen Finanzinstituten. Medina wurde die Rente verweigert, die ihrem Ehemann entsprach.

Seit 1943 lebte Carlos Medina mit der Klägerin zusammen. Sie haben drei gemeinsame Kinder. Erst am 21. Juni 1983 heiratete das Paar offiziell. Am 4. Februar starb der Ehemann von Medina.

Die Rentenbehörde verweigert nun die weiteren Leistungszahlungen an die Witwe, weil diese Carlos Medina erst nach seiner Pensionierung geheiratet habe. In einer Vorentscheidung in dem Fall gab man der Witwe am 11. Dezember 2017 Recht, jedoch legte die beklagte Partei Widerspruch ein.

Die Anwälte der Klägerin erklärten, dass sie hoffe, die Rentenbezüge zu erhalten, weil sie altersspezifische Probleme habe, die ärztliche Hilfe erfordern und Kosten verursachen würden.

Wochenblatt / Ultima Hora

CC
CC
Werbung

Der Zweck dieses Dienstes ist die Wertsteigerung der Nachrichten und um einen flüssigeren Kontakt zu den Lesern zu etablieren. Kommentare sollten an das Thema des Artikels angepasst werden. Die Kommentatoren sind ausschließlich für den Inhalt verantwortlich, der sachlich und klar sein sollte. Schimpfwörter und persönliche Beleidigungen sowie Rassismus werden nicht geduldet.

Kommentar hinzufügen