Mit Gerichtsbeschluss wird eine erwachsene Frau in ein Pflegeheim eingewiesen

Luque: Richterin Carmen Román vom Gericht in Luque ordnete die Einweisung einer 57-jährigen Frau in ein vom Gesundheitsministerium geführtes Heim an. Die Direktion für ältere Erwachsene des Sozialinstituts erklärte, dass die Frau grundsätzlich nicht aufgenommen wurde, weil sie die Voraussetzungen für eine Internierung nicht erfüllte.

Die Frau, bei der es sich nicht um eine ältere Person handelt, wurde in war im Krankenhaus von Luque untergebracht. Anschließend wurde sie in das Pflegeheim Gijón Róga gebracht, wo man ihr angeblich den Zugang verweigerte, weil sie die Voraussetzungen für die Aufnahme nicht erfüllte und kein Platz zur Verfügung stand, heißt es in der Beschwerde.

Die Richterin Carmen Román vom Jugendstrafgericht von Luque schaltete sich in den Fall ein und ordnete die Einweisung der Patientin in das Altenheim dieser Stadt an. Dies geschah auf Betreiben der Pflichtverteidiger des Zweiten Zivil- und Behindertengerichts dieses Bezirks.

Die Kommunikationsabteilung des Gesundheitsministeriums teilte jedoch mit, dass die 57-jährige Frau schließlich in ein Heim in der Stadt Encarnación eingewiesen wurde. Sie wurde heute Morgen von den Mitarbeitern des Gesundheitsministeriums zu dem Ort gebracht.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Aufnahme sind, dass der Erwachsene 60 Jahre alt ist und keine Familienangehörigen hat, die die Verantwortung für ihn übernehmen können. Die Frau, die ins Krankenhaus eingeliefert wurde, erfüllt die Voraussetzungen nicht, wurde aber aufgrund ihrer Behinderung der gerichtlichen Anordnung dennoch aufgenommen.

“Sie war keine ältere Person, sie ist 57 Jahre alt und hatte eine Beinamputation, weil sie eine Grunderkrankung hat, nämlich Diabetes. Sie hat auch Familienangehörige, es war ein atypischer Fall und die Heime nehmen Menschen ohne Familienangehörige auf. Die Patientin ist bei klarem Verstand, sie hat bereits einen Platz und wird im Heim Encarnación verpflegt und betreut”, so die Direktion für Kommunikation.

Auf der Website der Abteilung für Altenpflege heißt es: “Personen, die sich in einer Situation der Gefährdung und des sozialen Risikos befinden, werden in das Netz der Einrichtungen der Direktion für ältere Menschen aufgenommen, deren Verfahren der Politik und den Protokollen des Verwaltungsrats, der technischen Abteilung und der Koordinierung der Heime der Direktion für ältere Menschen des Instituts für soziale Wohlfahrt des Ministeriums für öffentliche Gesundheit und soziale Wohlfahrt unterliegen”.

“Die Einweisung ist freiwillig und bedarf der informierten Zustimmung der älteren Person, die die Einrichtung betritt, sofern sie kognitiv in der Lage ist (gemäß einem psychosozialen Gutachten)”.

Wochenblatt / Abc Color

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1 Kommentar zu “Mit Gerichtsbeschluss wird eine erwachsene Frau in ein Pflegeheim eingewiesen

  1. Eine gute Entscheidung vom Gericht.
    Es läuft nicht alles schief hier.
    Ich hoffe, dass man sich dort gut und mit Nächstenliebe um die Frau kümmern wird, damit sie würdevoll leben kann.

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