Colonia Independencia: Polizeihauptkommissar Humberto Franco González war bis vor vier Tagen Leiter der Kommissariats N° 15 de Potrero Yvaté, Santaní, nachdem er von einer Frau wegen angeblicher sexueller Nötigung angezeigt worden war.
Der Anzeige zufolge hatte sich der Polizeichef die Telefonnummer des Opfers besorgt und begonnen, ihr Nachrichten sowie intime Fotos mit sexuellem Inhalt zu schicken.
Angesichts dieser Situation beschloss die Denunziantin, den Polizisten in der WhatsApp-Anwendung zu sperren. Der Beamte fuhr jedoch fort, die Frau auf verschiedene Weise und mit anderen Mitteln zu belästigen, wie es in der Anzeige heißt, die von der Staatsanwaltschaft untersucht wird.
In ihrer Schilderung sagte die Frau, dass der Polizist ihr einmal, als sie mit ihrem Motorrad von der Arbeit nach Hause fuhr, den Weg mit einem Streifenwagen versperrte, von seinem Motorrad abstieg und ihr unverschämt eine sexuelle Beziehung vorschlug, was von ihr abgelehnt wurde.
Bei dieser Gelegenheit kam es zu einem Handgemenge, bei dem der Uniformierte ihren Intimbereich befummelte. „Er stieg aus dem Streifenwagen aus und fing an, mich zum Sex aufzufordern. Ich lehnte ab, sagte ihm, dass ich einen Partner habe, und er packte mich an der Brust und drückte mich. Als ich schreien wollte, hielt er mir den Mund zu und trat mich“, so das Opfer in ihrer Anzeige, und schließlich drohte der Polizeichef, sie zu töten, wenn sie Anzeige erstatte.
Angesichts der Schwere der Anschuldigungen und der dadurch ausgelösten Aufregung ordnete die Führung der Nationalpolizei die Versetzung Francos an, angeblich nach Asunción, in Wirklichkeit aber nach Guairá, während das von der Staatsanwaltschaft gegen ihn eingeleitete Verfahren weiterläuft.
Wochenblatt / Voz Guairá / Última Hora














zardoz
So einer muss schon vorher aufgefallen sein. Es stellt sich also hier die Frage wie so jemand Polizist wird und Karriere macht. Die Gesetze sind nämlich schon längere Zeit so, dass Behauptungen von Frauen ohne wirkliche Beweise grobe Konsequenzen für Männer haben können.
Wolfgang
Es gilt auch hier die Unschuldsvermutung!