Nubicom-Marke sorgt für Konflikt zwischen der Grupo Vázquez und ihrem Gründer

Asunción: Im September 2025, mitten im Rennen um den Zuschlag für die Ausschreibung von vier Subbänder für das 5G-Netz, legte das argentinische Unternehmen Nubicom SA zusammen mit der Firma hinter Ueno Bank den Grundstein für seinen künftigen lokalen Betrieb.

Einer der Schritte bestand darin, am 13. September desselben Jahres eine lokale Gesellschaft mit beschränkter Haftung namens Nubicom Paraguay SA zu gründen, wobei ein Stammkapital von fast 24 Millionen US-Dollar in das Unternehmen eingebracht wurde, das von Managern der Grupo Vázquez geleitet wird – einem Unternehmensgeflecht, das mit Präsident Santiago Peña verbunden ist.

Im Vorstand der neuen lokalen Firma figurieren Guillermo Vázquez als Vorstandsvorsitzender (stellvertretender Direktor der Ueno Bank); César Astigarraga als Vizepräsident und Luis Angulo als ordentlicher Direktor. Der Zuschlag an die „neue“ lokale juristische Person Nubicom Paraguay SA erfolgte am 13. Oktober 2025.

Der Markenstreit

Gleichzeitig mit der „Einführung“ lokaler Partner durch Nubicom ergriff dessen Gründer anscheinend vorbeugende rechtliche Maßnahmen.

Am 17. September beantragte der argentinische Staatsbürger Emanuel Eduardo Salinas, Aktionär und Gründer des Unternehmens, vertreten durch den Rechtsanwalt Wilfrido Fernández de Brix, die Eintragung der Marke „Nubicom Paraguay“ in drei Kategorien (37, 38, 42 und 35 der Nizza-Klassifikation) bei der Nationalen Direktion für Geistiges Eigentum (Dinapi).

Die beanspruchten Kategorien reichen von Bauwesen und Telekommunikation bis hin zu Technologie und Sicherheitsdiensten.

Das Verfahren komplizierte sich am 10. April, als Salinas infolge von Fragen zur Contraloría General de la República (Generalkontrollbehörde) und der Conatel (Nationale Telekommunikationskommission) bezüglich Nubicom einen „Rückschlag“ durch einen negativen Sachprüfungsabericht (Informe de Fondo Negativo) hinnehmen musste.

Das Dokument weist darauf aus, dass der Antrag durch die Verwendung des Namens „Paraguay“ gegen Artikel 2 des Markengesetzes verstößt, welcher die Eintragung von Bezeichnungen staatlicher Verwendung durch ausländische juristische Personen verbietet.

Das Verfahren, das bis heute keine endgültigen Fortschritte aufweist und durch eine auffällige Verschleppung gekennzeichnet ist, veranlasste Rechtsanwalt Fernández am vergangenen 6. Juli zur Einreichung eines Dringlichkeitsantrags (Urgimiento).

„In Anbetracht der bereits verstrichenen Zeit und der Tatsache, dass die Verfahrensfristen längst überschritten sind, reiche ich hiermit diesen Dringlichkeitsantrag ein“, heißt es in dem Schreiben.

Problem „unter Partnern“

Parallel zum Antrag von Salinas reichte das von der Grupo Vázquez geführte Unternehmen am 30. Januar 2026 sechs weitere Markeneintragungsanträge ein.

Drei davon betrafen die Bezeichnung „Nubi“ und drei den Namen „Ucel“, wobei der Unterzeichner der Rechtsanwalt Juan Fremiort Ortiz Pierpaoli Brítez war, ein Schwager von Justo Zacarías.

Am 20. März legte jedoch Rechtsanwalt Fernández im Namen des „Partners“ Widerspruch gegen die drei „Nubi“-Anträge ein und begründete dies damit, dass sich die Bezeichnung auf eine von seinem Mandanten in Argentina registrierte Marke (Nubicom) mit einem ähnlichen lokalen Verfahren beziehe.

Nach dem Konflikt reichte Ortiz am 19. Juni Schriftsätze bei der Abteilung für Markenangelegenheiten ein, in denen er den Verzicht auf die Anträge bezüglich Nubi erklärte und forderte, die Akten an die Markenabteilung weiterzuleiten, um den Verzicht zur Kenntnis zu nehmen und das Verfahren zu den Akten zu legen.

Laufender Status

Nubicom Paraguay führt weiterhin drei Anträge für „Ucel“ im Stadium der materiellen Prüfung.

Parallel dazu wartet die Conatel darauf, dass das Unternehmen bis Oktober 22 5G-Funkmasten installiert, widrigenfalls ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden könnte, das zu Sanktionen führen könnte.

Anwalt bestätigt rechtliche Reibungen und erwartet Fortschritte

Im Gespräch mit diesem Medium bestätigte Wilfrido Fernández, Anwalt und Vertreter von Emanuel Salinas, dass das von der Grupo Vázquez geführte Unternehmen, welches als Gegenpartei behandelt wird, von seiner Absicht abgerückt ist, die Marke „Nubi“ bei der Dinapi registrieren zu lassen.

Fernández präzisierte, dass die Widersprüche auf den vorherigen Antrag für den Namen „Nubicom Paraguay“ gestützt wurden, den der Unternehmer im vergangenen September eingereicht hatte, sowie ergänzend auf seine bestehenden Registrierungen in Argentinien. Er fügte hinzu, dass der Fall über eine Kanzlei in Buenos Aires an seine Kanzlei herangetragen wurde, womit sich seine Beziehung zu Salinas streng auf markenrechtliche Angelegenheiten beschränkt.

Andererseits räumte Fernández ein, dass das Verfahren von Salinas zur Registrierung von „Nubicom Paraguay“ aufgrund der Nennung des staatlichen Namens einen negativen Sachprüfungsbericht aufweist, stellte jedoch klar, dass man von Anfang an präzisiert habe, dass man keine ausschließliche Nutzung des Wortes „Paraguay“ beanspruche. Nun wird darauf gewartet, dass die Markenleiterin Mirta Moreno die formelle erstinstanzliche Entscheidung erlässt, die die Angelegenheit klärt.

Auf die Frage nach möglichen rechtlichen Auswirkungen bei der Nutzung der Marke stellte Fernández klar, dass der Antrag keinen vorgezogenen Rechtsschutz oder das Recht auf ausschließliche Nutzung vor der tatsächlichen Markengewährung gewährt, da das Rechtssystem zu „100 % auf Registrierung basiert“.

Wochenblatt / Abc Color

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